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   LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09   

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LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09 (https://dejure.org/2012,19859)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09 (https://dejure.org/2012,19859)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - L 7 AS 4373/09 (https://dejure.org/2012,19859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - tarifliche Spesenzahlungen an Kraftfahrer für Verpflegungsmehraufwendungen - keine zweckbestimmte Einnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung tariflicher Spesenzahlungen an Kraftfahrer für Verpflegungsmehraufwendungen als Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung tariflicher Spesenzahlungen an Kraftfahrer für Verpflegungsmehraufwendungen als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • SG Dresden, 15.04.2011 - S 40 AS 471/08

    Kosten der Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Mit Blick auf die bereits zu § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst a SGB II in der hier maßgeblichen Fassung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für geboten erachtete enge Auslegung der Norm, die durch die oben dargestellte Gesetzesentwicklung letztlich bestätigt worden ist, ist der Senat - entgegen der wohl herrschenden Meinung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. Juni 2007 - L 8 B 229/06 - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - L 2 B 342/07 AS ER - Sächs. LSG, Beschluss vom 21. September 2010 - L 7 AS 395/10 B ER - Sächs. LSG, Urteil vom 19. Januar 2012 - L 3 AS 820/10 - SG Chemnitz, Urteil vom 28. Januar 2010 - S 6 AS 2054/09 - SG Dresden, Urteile vom 1. September 2010 - S 36 AS 5042/08 - und vom 15. April 2011 - S 40 AS 471/08 - ; ferner Dau in jurisPR-SozR 7/2010 Anm. 4; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.

    Viel spricht im Übrigen dafür, dass mit der Gewährung von Spesenzahlungen im Berufskraftverkehr häufig auch andere Zwecke verbunden sind, nämlich eine Reduzierung der Steuer- und Beitragslast, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv ist (vgl. hierzu SG Dresden, Urteil vom 15. April 2011 a.a.O.; Dau in jurisPR-SozR a.a.O.); so hat etwa das Hess. Landesarbeitsgericht (Urteil vom 19. Mai 2009 - 12 Sa 399/05 - ) einem unfallgeschädigten Berufskraftfahrer Schadensersatz in Höhe von 85% der durch seine Arbeitsunfähigkeit ausgefallenen Spesen zugesprochen, weil der dortige Kläger mit Erfolg geltend machen konnte, nur einen geringen Teil seiner vom Arbeitgeber pauschal gezahlten Spesen tatsächlich für die Verpflegung ausgegeben zu haben.

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R

    Arbeitslosengeld II - anteilige Unterkunftsleistungen ab Antragstellung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Nichts anderes gilt für den Monat März 2006; für diesen Monat haben die Kläger bereits deshalb keine Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, weil bei dem insoweit erst ab 8. März 2006 zu errechnenden anteiligen Bedarf (vgl. hierzu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 22 ) von 1.018,08 Euro (1.272,67 Euro : 30 x 24) bzw. günstigenfalls 1.043,28 Euro (1.304,00 Euro : 30 x 24) auch ohne Spesen bereits mit dem Gesamtlohn des Klägers zu 2 gedeckt ist; dieser ist ausweislich der von den Klägern vorgelegten Kontoauszüge am 31. März 2006 auf seinem Konto gutgeschrieben worden und damit zugeflossen (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 Alg II-V; hierzu etwa BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R - ); die mit Schriftsatz vom 30. November 2006 vorgelegte Berechnung des Beklagten ist insoweit zutreffend.
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Hinzu kommt noch das monatliche Kindergeld (154,00 Euro), das hier gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II beim Bedarf der Klägerin zu 3 zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 89/11 R - ).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Nichts anderes gilt für den Monat März 2006; für diesen Monat haben die Kläger bereits deshalb keine Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, weil bei dem insoweit erst ab 8. März 2006 zu errechnenden anteiligen Bedarf (vgl. hierzu BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 22 ) von 1.018,08 Euro (1.272,67 Euro : 30 x 24) bzw. günstigenfalls 1.043,28 Euro (1.304,00 Euro : 30 x 24) auch ohne Spesen bereits mit dem Gesamtlohn des Klägers zu 2 gedeckt ist; dieser ist ausweislich der von den Klägern vorgelegten Kontoauszüge am 31. März 2006 auf seinem Konto gutgeschrieben worden und damit zugeflossen (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 Alg II-V; hierzu etwa BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R - ); die mit Schriftsatz vom 30. November 2006 vorgelegte Berechnung des Beklagten ist insoweit zutreffend.
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 44/03

    Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf die Verpflegungspauschalen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Denn die Pauschbeträge des § 3 Nr. 16 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden bei Vorliegen der erforderlichen Zeiten der Abwesenheit ohne Nachprüfung der tatsächlichen Aufwendungen und einer offenbar unzutreffenden Besteuerung gewährt (vgl. etwa Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. April 2006 - VI R 44/03 - BFHE 212, 571; Schmidt, EStG, 28. Auflage 2009, § 4 Rdnrn. 570, 574).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 33/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Diese steuerrechtliche Vergünstigung widerspricht indes der Konzeption des SGB II, nach der unter Anknüpfung an das sozialhilferechtliche Faktizitätsprinzip auf eine aktuelle tatsächliche und nicht auf eine fiktive Einkommenssituation abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 33/06 R - ).
  • LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers bei Unfall im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Viel spricht im Übrigen dafür, dass mit der Gewährung von Spesenzahlungen im Berufskraftverkehr häufig auch andere Zwecke verbunden sind, nämlich eine Reduzierung der Steuer- und Beitragslast, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv ist (vgl. hierzu SG Dresden, Urteil vom 15. April 2011 a.a.O.; Dau in jurisPR-SozR a.a.O.); so hat etwa das Hess. Landesarbeitsgericht (Urteil vom 19. Mai 2009 - 12 Sa 399/05 - ) einem unfallgeschädigten Berufskraftfahrer Schadensersatz in Höhe von 85% der durch seine Arbeitsunfähigkeit ausgefallenen Spesen zugesprochen, weil der dortige Kläger mit Erfolg geltend machen konnte, nur einen geringen Teil seiner vom Arbeitgeber pauschal gezahlten Spesen tatsächlich für die Verpflegung ausgegeben zu haben.
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 18 WF 161/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Ferner käme man auch dann nicht zu einem ungedeckten Bedarf, wenn dem Oberlandesgericht Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 24. September 2003 - 18 WF 161/02 - FamRZ 2004, 645) zu folgen wäre, das die Ersparnis häuslicher Kosten auf ein Drittel der von einem Kraftfahrer bezogenen Spesen geschätzt hat.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Den - im Übrigen von den Klägern nicht beanstandeten - Gesamtbedarf hat der Beklagte bei Ansatz des vollen Monats mit 1.292,43 Euro jedenfalls nicht zu deren Ungunsten berechnet; er hat hierbei zutreffend die Regelleistungen und das Sozialgeld mit insgesamt 829, 00 Euro (2 x 311, 00 Euro + 207, 00 Euro) angesetzt und hierbei die Garagenmiete (15,00 Euro) mit eingerechnet, obwohl dies im Rahmen der Leistungen für die Unterkunft und Heizung regelmäßig nicht in Betracht kommt (vgl. BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 ), ferner von den Kosten der Heizung nur einen Abschlag von insgesamt 11, 57 Euro vorgenommen, obgleich die in der Regelleistung und dem Sozialgeld nach damaliger Rechtslage enthaltenen Kosten der Warmwasserbereitung einen Abzug von insgesamt 14, 93 Euro erlaubt hätten (vgl. BSGE 100, 94 = SozR 4-420 § 22 Nr. 25 ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09
    Zutreffend hat das SG Konstanz das klägerische Begehren nach dem sog. "Meistbegünstigungsgrundsatz" (vgl. hierzu Bundessozialgericht BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 ) dahingehend ausgelegt, dass nicht nur die Klägerin zu 1, sondern auch ihr Ehemann und ihre Tochter (Kläger zu 2 und 3) den Bescheid vom 4. April 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. April 2006 rechtzeitig mit der Klage angefochten haben.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

  • LSG Sachsen, 19.01.2012 - L 3 AS 820/10

    Zur Anrechnung von Spesen als Einkommen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2006 - L 5 B 549/06

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung für

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2008 - L 2 B 342/07

    Bestimmung der Höhe von als Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gewährenden

  • LSG Sachsen, 21.09.2010 - L 7 AS 395/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung vom Arbeitgeber

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - L 8 B 229/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Spesenzahlung

  • SG Dresden, 01.09.2010 - S 36 AS 5042/08

    Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden

  • SG Chemnitz, 28.01.2010 - S 6 AS 2054/09

    Spesen für Fernfahrer nicht auf Hartz IV anrechenbar

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