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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07   

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https://dejure.org/2007,12813
LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 (https://dejure.org/2007,12813)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 (https://dejure.org/2007,12813)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - L 8 AS 1219/07 (https://dejure.org/2007,12813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinseinkünfte aus Spareinlage - einmalige Einnahme - Aufteilung auf mehrere Monate - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zinseinkünften bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als leistungsmindernd; Berücksichtigung von Zinseinkünften als einzusetzendes Vermögen; Bedeutung des Werts des Beschwerdegegenstandes für eine ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einmaliger Einnahmen aus Zinseinkünften als Einkommen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer Lebensversicherung eines verstorbenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07
    Diese Grundsätze sind für die Unterscheidung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich mit der Maßgabe übertragbar, dass Einkommen alles das ist, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraums wertmäßig dazu erhält, Vermögen das, was er bei Beginn eines Zahlungszeitraums bereits hat (vgl. zu Vorstehenden LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER - m.w.N., veröffentlicht in juris).

    Eine Einschränkung dahin, dass als einmalige Einnahmen nur diejenigen gelten, die aus besonderen normativen Gründen auf einen größeren Zeitraum als den Zuflussmonat zu verteilen sind, besteht nicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, veröffentlicht in juris).

    Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V sind einmalige Einnahmen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Betrag anzusetzen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - 8 AS 325/06 ER -).

    Denn durch die Regelung des § 2 Absatz 3 Satz 3 Alg II-V wird verhindert, dass eine einmalige Einnahme, die den Gesamtbedarf übersteigt, nach Ablauf des Zuflussmonats als Vermögen zu behandeln ist, soweit die Einnahme im Zuflussmonat nicht verbraucht ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -), sondern - anteilig - für den Lebensunterhalt auch für die Zeit nach Ablauf des Zuflussmonats einzusetzen ist.

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07
    Geldbeträge fließen in der Regel dadurch zu, dass sie bar ausbezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden (BFH 10.07.2001 - VIII R 35/00 - BFHE 196, 112, m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07
    Richtige Beklagte ist die für die Klägerin örtlich zuständige Arbeitsgemeinschaft, deren Beteiligtenfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren anerkannt ist (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - L 7 AS 690/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07
    Diese Vorschriften verfolgen den Zweck, der Nachrangigkeit der Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II im Fall einer anderweitigen Möglichkeit zur Bedarfsdeckung durch eine einmalige Einnahme umfassend Rechnung zu tragen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 690/07 ER-B -, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07
    Gegen die erfolgte Festsetzung einer Pauschale in Höhe von 30 EUR bestehen nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 13.07.2007 - L 8 AS 3339/06) wie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06) keine Bedenken.
  • LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 AS 248/09

    Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat am 08.04.2010 entschieden,

    Die Beklagte schließe sich hierbei der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 - an.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 - zitiert nach Juris Randnr. 33; nachfolgend BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R - vgl. ferner LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 690/07 ER-B sowie LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2008 - L 3 AS 6/07 -, jeweils zitiert nach Juris), dass § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V keine Freibetragsregelung enthält.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Am 22.11.2011 hat der Beklagte beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) Berufung eingelegt, mit der er an seiner Rechtsauffassung festhält und zusätzlich auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 - verweist.
  • SG Aachen, 02.06.2008 - S 14 AS 143/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Da hier nach Anrechnung der bereinigten Sparprämie und der Zinsen im Januar 2007 ein Leistungsanspruch verbleibt, ist eine Aufteilung auf mehrere Monate nicht erforderlich und daher auch nicht vorzunehmen (so auch speziell für Zinszuflüsse LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007, L 8 AS 1219/07, juris, Rdnr. 27 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 15 AS 1038/09
    Schließlich kommt auch die von dem Kläger begehrte Absetzung eines Betrages in Höhe von 50, 00 EUR nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V nicht in Betracht, da diese Vorschrift - wie bereits mehrfach entschieden worden ist (vgl. z. B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 -, nachfolgend BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R - Sächsisches LSG, Urteil vom 08.04.2010 - L 2 AS 248/09 -, anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 74/10 R -) - keine Freibetragsregelung enthält.
  • SG Augsburg, 28.07.2009 - S 6 AS 1343/08

    Erzielung von zu versteuernde Kapitalerträge aus der Auflösung einer

    Unabhängig davon, also zu welchem Zeitpunkt der Klägerin die Kapitalerträge anspruchsmäßig zugewachsen sind, waren diese zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Klägerin als Einkommen zu bewerten (siehe hierzu auch Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Fehlt es an den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II - V, weil es sich entweder nicht um einmalige oder in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließende Einnahmen handelt oder weil die Einnahmen den Betrag von 50,- Euro jährlich übersteigen, so bleibt es bei der Grundregel der Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Folge, dass eine uneingeschränkte Berücksichtigung der Einkünfte stattzufinden hat (so bereits Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 08.04.2010, Az. L 2 AS 248/09; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2007, Az. L 8 AS 1219/07 mit nachfolgendem Urteil des BSG v. 30.09.2008, Az. B 4 AS 57/07; LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2008, Az. L 3 AS 6/07).
  • SG Augsburg, 28.07.2009 - S 6 AS 1344/08

    Erzielung von zu versteuernden Kapitalerträgen aus der Auflösung einer

    Unabhängig davon, also zu welchem Zeitpunkt der Ehefrau des Klägers die Kapitalerträge anspruchsmäßig zugewachsen sind, waren diese zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Ehefrau des Klägers als Einkommen zu bewerten (siehe hierzu auch Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 -).
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