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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5727
LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18 (https://dejure.org/2020,5727)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.03.2020 - L 1 BA 14/18 (https://dejure.org/2020,5727)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. März 2020 - L 1 BA 14/18 (https://dejure.org/2020,5727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 7 SGB IV, § 7a SGB IV
    SGB IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB IV § 7a Abs. 1
    Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeut: Selbstständigkeit nur bei Unternehmerrisiko

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Physiotherapeutin ohne unternehmerisches Risiko ist abhängig beschäftigt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Physiotherapeutin abhängig beschäftigt - Selbständige Tätigkeit nur bei Unternehmerrisiko

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Statusfeststellung bei einer Physiotherapeutin mit sehr geringem Unternehmerrisiko

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit einer Physiotherapeutin bei einem vorliegenden Vertrag über freie Mitarbeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angestellt oder selbstständig?

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    "Freie" Praxismitarbeiterin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Auch das Bundessozialgericht sei in seinem Urteil vom 24.03.2016 (B 12 KR 20/14 R) im Falle einer Physiotherapeutin davon ausgegangen, dass eine Eingebundenheit in die Arbeitsorganisation einer Physiotherapie-Praxis bei der Durchführung von krankengymnastischen Leistungen selbst bei Hausbesuchen anzunehmen sei, wenn der Erstkontakt zu den Patienten ausschließlich über die Praxis stattgefunden habe, nach außen hin als verantwortliche Praxisbetreiberin gegenüber den Patienten nur die Inhaberin der Praxis aufgetreten sei, die Behandlungsangebote an die tätige Krankengymnastin ausschließlich durch die Praxisinhaberin erfolgt seien, die Krankengymnastin über keine eigenen Betriebsräume verfüge und auch keine eigene Patientenkartei gehabt habe.

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lasse (vgl. Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014, L 1 KR 351/12), könne die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

    Zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. waren keine festen Arbeitszeiten, kein fester Stundensatz und kein monatliches Arbeitsentgelt vereinbart (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris, Rn. 19).

    Ein bedeutendes Merkmal für eine abhängige Beschäftigung ist aus Sicht des Senats jedoch, dass der Erstkontakt aller Patienten jeweils über die Praxis und damit in Verantwortung der Klägerin erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris, Rn. 20).

    Auch aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris, Rdnr. 21; Urteil des erkennenden Senats vom 31.10.2019, L 1 BA 38/18 ).

    Insbesondere kann der Regelung in § 124 Abs. 1 SGB V keine determinierende Wirkung in Bezug auf die zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV entnommen werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016, B 12 KR 20/14 R, juris, Rn. 28).

  • LSG Hessen, 31.10.2019 - L 1 BA 38/18

    Sozialversicherungspflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Sie musste kein eigenes Wagniskapital einsetzen und war auch am wirtschaftlichen Erfolg der Praxis nicht eigenständig und unabhängig vom Ausmaß des eigenen persönlichen Arbeitseinsatzes beteiligt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 31.10.2019, L 1 BA 38/18 - Logopädin).

    Auch aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG…, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris, Rdnr. 21; Urteil des erkennenden Senats vom 31.10.2019, L 1 BA 38/18 ).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sei, richte sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hänge davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R).

    Vorliegend spreche die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2013, L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen eines abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. Zwar hätten die Klägerin als Inhaberin der Krankengymnastik-Praxis und die Beigeladene zu 1. im Vertrag vom 15.03.1999 ausdrücklich geregelt, dass die Beigeladene zu 1. in der von der Praxisinhaberin selbstständig geführten Praxis zum 01.04.1999 eine Tätigkeit als "freie Mitarbeiterin" aufnehme und ihre Arbeitszeit, ihre Pausen und ihren Urlaub selbst bestimme (Ziffern 1 und 2), anfallenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs-und Weihnachtsgeld sowie Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz oder bei Krankheit von der Praxisinhaberin nicht gezahlt würden (Ziffer 3), jedoch handele es sich insoweit lediglich um Regelungen, die einseitig zu Lasten der Beigeladenen zu 1. gingen und die für die Frage der tatsächlichen Ausübung einer selbstständigen oder abhängigen Beschäftigung irrelevant seien und im Übrigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würden und daher unwirksam seien (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12

    Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für eine als GbR strukturierte …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Vorliegend spreche die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2013, L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen eines abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. Zwar hätten die Klägerin als Inhaberin der Krankengymnastik-Praxis und die Beigeladene zu 1. im Vertrag vom 15.03.1999 ausdrücklich geregelt, dass die Beigeladene zu 1. in der von der Praxisinhaberin selbstständig geführten Praxis zum 01.04.1999 eine Tätigkeit als "freie Mitarbeiterin" aufnehme und ihre Arbeitszeit, ihre Pausen und ihren Urlaub selbst bestimme (Ziffern 1 und 2), anfallenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs-und Weihnachtsgeld sowie Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz oder bei Krankheit von der Praxisinhaberin nicht gezahlt würden (Ziffer 3), jedoch handele es sich insoweit lediglich um Regelungen, die einseitig zu Lasten der Beigeladenen zu 1. gingen und die für die Frage der tatsächlichen Ausübung einer selbstständigen oder abhängigen Beschäftigung irrelevant seien und im Übrigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würden und daher unwirksam seien (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lasse (vgl. Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014, L 1 KR 351/12), könne die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten sei eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Maßgebend seien allein die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. auch BSG, Urteile vom 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, vom 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Maßgeblich sei die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert werde, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig sei (BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 R 14/10 R).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Maßgebend seien allein die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. auch BSG, Urteile vom 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, vom 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    (Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - keine …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Geht es - wie in Verfahren nach § 7a SGB IV - nicht um eine konkrete Beitragsforderung, sondern um den sozialversicherungsrechtlichen Status, bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, so dass der Streitwert auf 5.000,00 ? festzusetzen ist (Beschluss des Senats vom 06.09.2019, L 1 BA 21/19 B unter Verweis auf BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R; Beschluss vom 18.12.2018, B 12 R 37/18 B; Beschluss vom 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18
    Soweit dagegen bisweilen die Selbstständigkeit einer von einer Praxis eingesetzten Physiotherapeutin bejaht worden sei (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015, L 4 R 3874/14), könne die Klägerin daraus keine Rechtsfolgen ableiten.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 7 R 1319/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeut - Vertrag über freie …

  • LSG Hessen, 06.09.2019 - L 1 BA 21/19

    Statusfeststellungsverfahren

  • BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und …

  • BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv

  • LSG Hessen, 25.07.2024 - L 1 BA 31/23

    Statusfeststellungsverfahren

    Der Frage der Zulassung zur Abrechnung komme nicht mehr Gewicht zu, als allen anderen Umständen, die im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachten seien (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015, L 4 R 3874/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, L 7 R 1319/17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022, L 4 BA 3707/20; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.09.2020, L 6 BA 76/18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2023, L 1 BA 67/20; Hess. LSG, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18).

    Gleichwohl können sie nicht außer Acht gelassen werden, sondern sind bei der Gesamtabwägung "mit in den Blick" zu nehmen (BSG…, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, juris Rn. 26 ff.; s.a. Hess. LSG, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18).

  • LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18

    Beitragsrecht: Abhängige Beschäftigung eines Physiotherapeuten ohne eingene …

    Auch aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG…, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R Rdnr. 21 juris; vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18 Rdnr. 42).
  • LSG Hessen, 27.04.2023 - L 1 BA 72/22

    Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Lohnbuchhalters auf der …

    (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - Vertrag über freie …

    Ihre Einschätzung werde durch die - vorgelegten - Urteile des Hessischen LSG vom 5. März 2020 (L 1 BA 14/18) und des Bayerischen LSG vom 30. September 2020 (L 6 BA 76/18) gestützt.
  • LSG Bayern, 14.10.2020 - L 6 BA 113/19

    Beitragsrecht: Abhängige Beschäftigung eines aufgrund freier Mitarbeiterverträge …

    Zuletzt folgt auch aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R; Hessisches LSG, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18).
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