Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den ärztlichen Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rpmed.de
(Kurzinformation)
Muss der ärztliche Leiter eines MVZ vertragsärztlich tätig sein?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den ärztlichen Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums
Verfahrensgang
- SG Dresden, 02.12.2009 - S 18 KA 132/09
- LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
- BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 33/10 R
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
Dabei erfasst dieser Genehmigungsvorbehalt nicht jeden vom Träger eines MVZ beschäftigten Arzt - was auf den Kläger als Geschäftsführer der Klägerin zuträfe (zur Arbeitnehmereigenschaft von GmbH-Fremdgeschäftsführern siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20) -, sondern nur - wie es in § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB V heißt - die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung im MVZ tätigen angestellten Ärzte. - BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R
Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen …
Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
Zudem ergibt sich aus § 107 SGB V, dass zwischen leitungsbezogenen Anforderungen und der fachlichen Verantwortung für die zu erbringenden Leistungen zu unterscheiden ist (näher dazu BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R - BSGE 103, 78 = SozR 4-3300 § 71 Nr. 1, jeweils Rn. 12 ff.;… s.a. Wahl in: jurisPK-SGB V, § 107 Rn. 22, 27, 45): Während das Erfordernis der ärztlichen Leitung in § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V auf die Einrichtung als Ganzes abstellt und verlangt, dass die Organisation der gesamten Betriebsabläufe in fachlich-medizinischer Hinsicht ärztlich gesteuert werden, bezieht sich das Merkmal der ärztlichen Verantwortung in § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V auf die konkrete Behandlung im Einzelfall. - LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der …
Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
Zu der von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V geforderten ärztlichen Leitung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24.06.2009 (L 1 KA 8/09 - juris Rn. 44 ff.) entschieden, dass diese von der ärztlichen Behandlungstätigkeit zu unterscheiden ist.
- SG München, 21.01.2021 - S 38 KA 165/19
Vertrags(zahn) arztangelegenheiten
Soweit der Prozessbevollmächtigte des Klägers auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.08.2010, Az L 1 KA 54/09) Bezug nimmt, wonach sich der ärztliche Leiter eines MVZ´s nur eigenes Fehlverhalten zurechnen lassen muss, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung durch die nachfolgende Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az B 6 KA 33/10 R) aufgehoben wurde. - SG München, 22.01.2021 - S 38 KA 165/19
Disziplinarmaßnahme gegen den ärztlichen Leiter eines MVZ
In der Folgezeit wurden in Rechtsprechung (ablehnend LSG Chemnitz, Urt. v. 11.08.2010 - L 1 KA 54/09) und Literatur (…vgl. nur Dahm in: Dahm/Möller/Ratzel, Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren, 2005, S. 46 m.w.N.) unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob der ärztliche Leiter überhaupt vertragsärztlich in dem MVZ tätig sein musste.Maßgeblich ist, ob eine eigene Pflichtverletzung des ärztlichen Leiters vorliegt (zutreffend LSG Chemnitz, Urt. v. 11.08.2010 - L 1 KA 54/09 Rn. 27;… Hartmannsgruber in: Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, Kap. 8 Rn. 1331).
- SG Nürnberg, 09.04.2014 - S 1 KA 2/14
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
Entscheidend ist vielmehr nur, dass in der Leitung des MVZ als ganzem Ärzte allein für die fachlich-medizinischen Aufgaben zuständig sind (vgl. Sächsisches Landessozialgericht vom 11.08.2010 - L 1 KA 54/09).
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