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| LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 1 SF 47/06 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2006 - L 1 SF 47/06 (https://dejure.org/2006,112795)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.08.1989 - VII B 70/89
Zur Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 1 SF 47/06
Ist aber bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs eine weitere richterliche Tätigkeit im Verfahren überhaupt ausgeschlossen, so besteht an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch kein Rechtsschutzinteresse (so wörtlich LSG Berlin, a.a.O. mit Bezug auf Bundesfinanzhof [BFH] BFHE 157, 494 und BFH Beschluss vom 18. März 1997, Az: VII B 147/96, BFH/NV 1997, 775). - BFH, 18.03.1997 - VII B 147/96
Beschwerde bezüglich einer Ablehnung der im erstinstanzlichen Verfahren …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 1 SF 47/06
Ist aber bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs eine weitere richterliche Tätigkeit im Verfahren überhaupt ausgeschlossen, so besteht an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch kein Rechtsschutzinteresse (so wörtlich LSG Berlin, a.a.O. mit Bezug auf Bundesfinanzhof [BFH] BFHE 157, 494 und BFH Beschluss vom 18. März 1997, Az: VII B 147/96, BFH/NV 1997, 775). - VG Göttingen, 19.01.2006 - 1 A 7/05
Abschiebungspraxis; Albaner; allgemeine Erteilungsvoraussetzung; Ashkali; …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 1 SF 47/06
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Richterablehnung folgt auch nicht daraus, dass vorliegend womöglich noch eine Entscheidung über die Berichtigung des Protokolls zu erfolgen hat, falls der Kläger tatsächlich einen weiteren förmlichen Antrag gestellt haben sollte (ebenso bereits Landessozialgericht [LSG] Berlin, Beschluss vom 11. April 2005 -L 1 A 7/05-).
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2006 - L 1 SF 70/06
Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Ist aber bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs eine weitere richterliche Tätigkeit im Verfahren überhaupt ausgeschlossen, so besteht an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch kein Rechtsschutzinteresse (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin, Beschluss vom 11. April 2005 - L 1 A 7/05- und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2006 - L 1 SF 47/06 - unter Bezugnahme auf Bundesfinanzhof [BFH] BFHE 157, 494 und BFH Beschluss vom 18. März 1997, Az: VII B 147/96, BFH/NV 1997, 775).
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