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| LSG Hessen, 12.02.2004 - L 10 AL 1212/03 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Aufforderung zur Abgabe von Auskünften über das vorhandene Vermögen; Grob fahrlässig falsche Angaben bei Antragstellung; Sofortige Vollziehung eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides; Begründungspflicht der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 21.10.2003 - S 33 AL 3089/03
- LSG Hessen, 12.02.2004 - L 10 AL 1212/03 ER
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 06.06.1983 - I TH 59/82
Auszug aus LSG Hessen, 12.02.2004 - L 10 AL 1212/03
So erfordert die Berücksichtigung fiskalischer Interessen eine sorgfältige Abwägung im jeweiligen Einzelfall (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 83, 747).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 18/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Erforderlich ist eine Begründung, aus der hervorgeht, warum in diesem besonderen Einzelfall ausnahmsweise von der grundsätzlichen Wertentscheidung des Gesetzgebers zugunsten der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen den betreffenden Bescheid abgewichen wird (Hessisches LSG, Beschluss v. 12.02.2004, L 10 AL 1212/03 ER, Breith 2005, 704 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 30.09.2002, L 4 KR 122/02 ER, NZS 2003, 333;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. [2005], § 86 Rdnr. 21b). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2005 - L 16 B 14/05
Krankenversicherung
Sie bedarf einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 12.02.2004, Az.: L 10 AL 1212/03 ER, Breithaupt 2005, 704 ff. m. w. N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 6 AS 777/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Rn. 9 Generell erfordert die schriftliche Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung eine Darstellung, aus der hervorgeht, warum in diesem besonderen Einzelfall ausnahmsweise von der grundsätzlichen Wertentscheidung des Gesetzgebers zugunsten der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen - als Regelfall - gegen den betreffenden Bescheid abgewichen wird (vgl. Landessozialgericht - LSG - NRW, Beschluss vom 20.12.2007, L 9 B 189/07 AS ER, juris, mwN; Hessisches LSG, Beschluss v. 12.02.2004, L 10 AL 1212/03 ER, Breith 2005, 704 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 30.09.2002, L 4 KR 122/02 ER, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2005 - L 16 B 47/05
Krankenversicherung
Es bedarf einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 12.02.2004, Az.: L 10 AL 1212/03 ER, Breithaupt 2005, 704 ff. m. w. N.). - SG Düsseldorf, 22.06.2006 - S 35 SO 21/06
Sozialhilfe
Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine grundsätzliche Werteentscheidung des Gesetzgebers zugunsten der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen (vgl. z.B. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Az.: L 1 B 18/05 AS ER, Beschluss vom 11.01.2006; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.02.2004, Az.: L 10 AL 1212/03 ER - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.09.2002, Az.: L 4 KR 122/02).
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