Rechtsprechung
| LSG Bayern, 10.11.2016 - L 10 AL 293/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts
- rechtsportal.de
SGB III § 132 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
Arbeitslosengeld - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 29.10.2015 - S 7 AL 407/14
- LSG Bayern, 10.11.2016 - L 10 AL 293/15
Wird zitiert von ...
- LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an …
Vielmehr kommt eine fiktive Bemessung des ALG u.a. nach dem Bezug von Krankengeld bzw. Erwerbsminderungsrente (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2017 - L 2 AL 43/17 - BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 23/08 R -, juris), dem Bezug von Verletztengeld (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2018 - L 14 AL 202/15 - BSG, Beschluss vom 26. März 2014 - B 11 AL 14/14 B -, juris), bei antragspflichtversicherten Selbständigen (Sächsisches LSG, Urteil vom 1. Juni 2017 - L 3 AL 8/15 -, juris), nach einer Inhaftierung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 10. November 2016 - L 10 AL 293/15 -, juris) oder nach Abschluss der Ausbildung in einer außerbetrieblicher Einrichtung (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R -, juris) in Betracht.
dejure.org
Übersicht LSG Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.