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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,126557
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09 (https://dejure.org/2011,126557)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 10 R 210/09 (https://dejure.org/2011,126557)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 10 R 210/09 (https://dejure.org/2011,126557)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
    Sie, die Klägerin, könne von ihren eigenen Einkünften leben und sei auf die Witwenrente nicht angewiesen.Außerdem werde auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Mai 2009 B 13 R 55/08 R verwiesen, wonach auch bei einer nach objektiven Maßstäben schweren Erkrankung mit einer ungünstigen Verlaufsprognose und entsprechender Kenntnis der Ehegatten der Nachweis nicht ausgeschlossen sei, dass dessen ungeachtet aus anderen als aus Versorgungsgründen geheiratet worden sei.

    Der Begriff der "besonderen Umstände" in § 46 Abs. 2 a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - Az.: B 13 R 55/08 R; SozR 4-2600 § 46 Nr. 6).

    Da § 46 Abs. 2 a SGB VI jedoch vom Gesetzgeber bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 SGB VII) und der Kriegsopferversorgung (§ 38 Abs. 2 BVG) nachgebildet ist, kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden (so BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, a.a.O.).

    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 a.a.O).

    Dementsprechend steigt so das Urteil des BSG vom 5. Mai 2009 a.a.O. mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme (Vermutung) einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden.

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
    Zur weiteren Begründung werde außerdem auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Mai 2009 L 8 R 162/07 verwiesen, wonach bei vorhandenem Ehewunsch schon vor Ausbruch der Erkrankung des Versicherten und ausreichender eigener Versorgung der Witwe die gesetzliche Vermutung des § 46 Absatz.
  • LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
    Nach dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. September 2009 (Az.: L 13 KN 12/07 - zitiert nach juris) kann bei Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Erkrankung im Zeitpunkt der Eheschließung die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe widerlegt werden, wenn erwiesen ist, dass die Eheschließung die konsequente Verwirklichung eines Heiratsentschlusses darstellt, der bereits vor der Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung gefasst wurde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
    Bei den von der Klägerin mitgeteilten monatlichen Einkünften aus Arbeitseinkommen in 2005 würde die Witwenrente dauerhaft zu einer Verbesserung der Einkommenssituation führen, was die Klägerin durch die Stellung des Rentenantrages und Durchführung des Klageverfahrens offensichtlich auch angestrebt hat (das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem Urteil vom 10. Februar 2010, Az.: L 8 R 134/09 - zitiert nach juris, eine Einkommnenssteigerung von 20 v.H. als nicht unbeachtlich angesehen).
  • LSG Saarland, 24.06.2010 - L 1 R 14/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
    Auch bei einer Hochzeit aus Liebe kommt es darauf an, ob weitere besondere Umstände vorliegen, die auf von einer Versorgungsabsicht verschiedene oder zumindest gleichwertige Beweggründe schließen lassen (so auch das LSG für das Saarland, Urteil vom 24. Juni 2010- L 1 R 14/08 - zitiert nach juris).
  • SG Bremen, 24.02.2011 - S 14 R 41/10
    Bei Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Erkrankung kann die Vermutung einer Versorgungsehe jedoch insbesondere dann widerlegt werden, wenn die Eheschließung nachweislich die konsequente Verwirklichung eines Heiratsentschlusses darstellt, der bereits vor Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung gefasst wurde (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2011. - L 10 R 210/09; LSG Bayern, Urteil vom 09.09.2009 - L 13 KN 12/07, Rn 28 f.).

    Zwar ist die Einkommens- und Vermögenssituation des Witwers alleine nicht geeignet, die vermutete Versorgungsehe zu widerlegen (LSG, Urteil vom 27.01.2011 - L 10 R 210/09).

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