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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6164
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98 (https://dejure.org/1999,6164)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.1999 - L 11 KA 19/98 (https://dejure.org/1999,6164)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - L 11 KA 19/98 (https://dejure.org/1999,6164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung der Diättherapie als Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung; Rechtsanspruch auf Änderung der Heilmittel-Richtlinien und Hilfsmittel-Richtlinien; Subjektive Rechte der einzelnen Leistungserbringer; Begrenzung der Zahl der ärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Nichtärztlicher Leistungserbringer - kein Anspruch auf Änderung der Richtlinien (hier: Heil- und Hilfsmittel- Richtlinien)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 3/90

    Berufsausübungs- und Eigentumsrechte; Pharmazeutisches Unternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 21 Die Klage der Klägerin ist als Leistungsklage auf Erlaß einer Maßnahme der Selbstverwaltung zulässig gewesen (…vgl. BSG vom 01.10.1990 - 6 RKA 22/88 - BSGE 67, 251- SozR 3-2500 § 92 Nr. 2; BSG vom 01.10.1990 - 6 RKa 3/90 -. Die Leistungen 1992, 315).

    Aus denselben Gründen negativ entschieden hat das BSG am 01.10.1990 über die Klage eines Arzneimittelherstellers gegen den Ausschluß der Verordnungsfähigkeit (6 RKa 3/90) von Saftzubereitungen durch die Arzneimittel-Richtlinien.

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 21 Die Klage der Klägerin ist als Leistungsklage auf Erlaß einer Maßnahme der Selbstverwaltung zulässig gewesen (vgl. BSG vom 01.10.1990 - 6 RKA 22/88 - BSGE 67, 251- SozR 3-2500 § 92 Nr. 2; BSG vom 01.10.1990 - 6 RKa 3/90 -. Die Leistungen 1992, 315).

    Betroffen war in einem Fall (6 RKa 22/88) der Inhaber eines Kurbades, der sich gegen den Ausschluß von römisch-irischen und russisch-römischen Bädern von der Verordnungsfähigkeit als Heilmittel im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung wandte.

  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 31 Im Beschluss vom 20.09.1991 (- 1 BvR 879/90 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 - NJW 1992, 735) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings eine objektiv berufsregelende Tendenz für die Arzneimittelhersteller angenommen durch die gesetzliche Ermächtigung zum Ausschluß unwirtschaftlicher Arzneimittel von der Versorgung in § 34 Abs. 3 SGB V, weil dieser Ausschluß darauf gerichtet sei, die Verschreibung derartiger Arzneimittel weitgehend zurückzudrängen und für die Hersteller damit erhebliche Umsatzeinbußen verbunden seien.

    Der 1. Senat des BSG hat sich in einer Entscheidung vom 16.07.1996 (… - 1 RS 1/94 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 5), die ebenfalls die Klage eines Arzneimittelherstellers gegen den Ausschluß bestimmter Arzneien wegen Unwirtschaftlichkeit betraf, ohne nähere Begründung der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 879/90 angeschlossen.

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R

    Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    In seiner Rechtsprechung zu den Bedarfsplanungs-Richtlinien hat das Bundessozialgericht es auch gebilligt, daß die Richtlinien-Bestimmungen im Sinne einer sog. Außenseitererstreckung auch Wirkung für Dritte entfalten, nämlich für Ärzte, die noch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und ihre Zulassung erst erreichen wollen (vgl. Urteile vom 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R und B 6 KA 37/95 R).

    Die fehlende Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, die grundsätzlich in das System der GKV integriert ist und deren Leistungen von Versicherten in diesem System nachgefragt werden können, unterscheidet die Berufsgruppe der Klägerin auch von den Ärzten, die aufgrund der Bedarfsplanungsrichtlinien von der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen sind und bei denen das BSG eine Außenseitererstreckung der Richtlinien-Bestimmungen annimmt (vgl. Urteile vom 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R und B 6 KA 37/96 R).

  • BVerfG, 01.11.1996 - 1 BvR 580/93

    Zulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 35 Schließlich sieht der Senat sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt durch den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 01.11.1996 (- 1 BvR 580/93- NJW 1997, 791), mit dem eine Grundrechtsbetroffenheit bei Apothekern verneint wurde, die sich gegen gesetzliche Vorschriften zur Regelung eines Preismoratoriums für apothekenpflichtige Fertigarzneimittel, die Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln und die Zuzahlung von Versicherten zu verordneten Arznei- und Verbandsmitteln gewandt hatten.
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 24 Der Senat schließt sich der Rechtsprechung aller mit Vertragsarztrecht und Krankenversicherung befaßten Senate des Bundessozialgerichts an, nach der den Richtlinien des Bundesausschusses Rechts normqualität zukommt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; § 92 Nrn. 6 und 7; § 101 Nr. 1; § 135 Nr. 4).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Die fehlende Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, die grundsätzlich in das System der GKV integriert ist und deren Leistungen von Versicherten in diesem System nachgefragt werden können, unterscheidet die Berufsgruppe der Klägerin auch von den Ärzten, die aufgrund der Bedarfsplanungsrichtlinien von der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen sind und bei denen das BSG eine Außenseitererstreckung der Richtlinien-Bestimmungen annimmt (vgl. Urteile vom 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R und B 6 KA 37/96 R).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 32 Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat in seinem Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 14.06.1995 (3 RK 20/94 - NZS 1995, 502 ff.) zu Recht bemängelt, daß die unterschiedliche Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht in diesen beiden Entscheidungen nicht näher begründet worden ist.
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Der 1. Senat des BSG hat sich in einer Entscheidung vom 16.07.1996 ( - 1 RS 1/94 - SozR 3-2500 § 34 Nr. 5), die ebenfalls die Klage eines Arzneimittelherstellers gegen den Ausschluß bestimmter Arzneien wegen Unwirtschaftlichkeit betraf, ohne nähere Begründung der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 879/90 angeschlossen.
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 1621/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - L 11 KA 19/98
    Rn. 30 Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20.09.1991 (- 1 BvR 1621/89 - Die Leistungen 1992, 237) ausgeführt, der Ausschluß von Arzneimitteln gegen bestimmte Erkrankungen durch § 34 Abs. 1 SGB V habe für die Berufsausübung der Hersteller dieser Arzneimittel lediglich Reflexwirkung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1993 - L 11 Ka 112/92

    Massagegerät; Krankenkasse; Hersteller; Heil- und Hilfsmittelrichtlinie; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - L 11 KA 54/99

    Vertragsarztrecht

    Rn. 33 Der Senat schließt sich der Rechtsprechung aller mit Vertragsarztrecht und Krankenversicherung befaßten Senate des Bundessozialgerichts (BSG) an, nach der den Richtlinien des Bundesausschusses Rechtsnormqualität zukommt (…BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; § 92 Nr. 6 und 7; § 101 Nr. 1; § 135 Nr. 4; LSG NRW, Urteil vom 24.02.1999 - L 11 KA 19/98 -).
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