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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6682
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 (https://dejure.org/2000,6682)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 (https://dejure.org/2000,6682)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2000 - L 11 KA 201/99 (https://dejure.org/2000,6682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderbedarfszulassung von Fachärzten für Reproduktionsmedizin; Notwendigkeit eines Versorgungsbedarfs für In-Vitro-Fertilisations-Leistungen bei Bildung einer fachärztlicher Gemeinschaftspraxis; Maßgeblichkeit des Planungsbereichs für vertragsärztliche Versorgung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99
    Rn. 29 Auch bei einer Zulassung im Wege des Sonderbedarfs beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle im Rahmen des den Zulassungsinstanzen zustehenden Beurteilungsspielraums darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrundeliegt, ob die bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachtenden Grenzen eingehalten und die Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar sind (…BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97 - jeweils m.w.N.).

    Der Senat ist der Auffassung, dass bei der Beurteilung des quantitativen Bedarfs auch für den Bereich der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin auf den Planungsbereich abzustellen ist, wie der Wortlaut von Nr. 24 b der Bedarfsplanungs-Richtlinien dies auch vorsieht (vgl. Senatsurteil vom 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99
    Rn. 29 Auch bei einer Zulassung im Wege des Sonderbedarfs beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle im Rahmen des den Zulassungsinstanzen zustehenden Beurteilungsspielraums darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrundeliegt, ob die bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu beachtenden Grenzen eingehalten und die Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar sind (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97 - jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Rn. 39 Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (…vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in: …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in: BSGE 86, 242 ff.; Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/0 - in: MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.08.1996 - 6 Rka 37/95 - Senat, Urteile vom 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - und 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (…vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (…vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Rn. 39 Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (…vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in: …">101%20SGB%20V%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in: BSGE 86, 242 ff.; Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/0 - in: MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).
  • SG Schwerin, 24.02.2010 - S 3 KA 37/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Ermittlungsumfang der …

    Selbst wenn man für die Feststellung eines Versorgungsbedarfes nicht die bloße Gründung einer Gemeinschaftspraxis genügen lassen wollte, sondern eine nachgewiesene qualifizierte Versorgungsverbesserung verlangte (so wohl LSG Nordrhein-Westfalen v. 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - MedR 2001, 52, Juris Rz. 26; vgl. Plagemann in MedR 1998, 85;… Hesral in Ehlers (Hrsg.) Fortführung von Arztpraxen, 3. Aufl. 2009, S. 57 Rz. 199), ergibt sich diese Verbesserung vorliegend aus den Anforderungen an eine qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten nach der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen).
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