Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztangelegenheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze über die Führung einer Praxisgemeinschaft; Berücksichtigung aller bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetretenen Änderungen der Sachlage und ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 27.03.2008 - S 16 KA 59/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08
- BSG - B 6 KA 8/10 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08
Denn die Beschlüsse des Beklagten vom 14.12.2007, die allein Gegenstand der von den Klägern erhobenen Anfechtungsklage sind (BSG, Urteile vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 - und vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 -), sind rechtmäßig und beschweren die Kläger nicht.Die Kläger haben in so gravierendem Maße u.a. gegen die Grundsätze über die Führung einer Praxisgemeinschaft (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R -), gegen die ihnen obliegende Pflicht zu einer peinlich genaue Leistungsabrechnung (z.B. BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - m.w.N.) und die ihnen obliegende Dokumentationspflicht (z.B. § 5 Abs. 1 Bundesmantelvertrag für Zahnärzte) verstoßen, dass als einzige Reaktion darauf nur die Entziehung ihrer Zulassung in Betracht kommen konnte.
Zwar haben die Gerichte bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit nicht vollzogener Zulassungsentziehungen alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetretenen Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - m.w.N.).
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08
Die Kläger haben in so gravierendem Maße u.a. gegen die Grundsätze über die Führung einer Praxisgemeinschaft (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R -), gegen die ihnen obliegende Pflicht zu einer peinlich genaue Leistungsabrechnung (z.B. BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - m.w.N.) und die ihnen obliegende Dokumentationspflicht (z.B. § 5 Abs. 1 Bundesmantelvertrag für Zahnärzte) verstoßen, dass als einzige Reaktion darauf nur die Entziehung ihrer Zulassung in Betracht kommen konnte. - BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08
Davon ist dann auszugehen, wenn durch sie das Vertrauen der vertrags(zahn)ärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen durch den Vertrags(zahn)arzt so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - m.w.N.). - BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91
Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08
Denn die Beschlüsse des Beklagten vom 14.12.2007, die allein Gegenstand der von den Klägern erhobenen Anfechtungsklage sind (BSG, Urteile vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 - und vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 -), sind rechtmäßig und beschweren die Kläger nicht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19
Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung
Rn. 41 (1) Die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung hängt entscheidend mit davon ab, dass die KVen und die KKn auf die ordnungsgemäße Leistungserbringung und auf die peinlich genaue Abrechnung der zu vergütenden Leistungen vertrauen können (Senat, Urteil vom 18. April 2018 - L 11 KA 2/17 - Senat, Urteil vom 28. Oktober 2009 - L 11 KA 60/08 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen …
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -).Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 11 KA 14/16
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen …
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -). - SG Düsseldorf, 14.05.2014 - S 2 KA 352/12
Ärztliche Vergütung für eine weitergehende therapeutische Maßnahme (PTCA) im …
Rn. 24 Ein Abrechnungssplitting - wie hier vorgenommen - schließt der EBM aus (vgl. - in anderem Kontext - LSG NRW, Urteile vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - und vom 01.07.2010 - L 11 KA 68/07 - LSG Niedersachsen, Urteile vom 13.10.2000 - L 3/5 KA 48/99 und L 3/5 KA 49/99 -).
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