Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 (13) AL 7/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückforderung bewilligter Arbeitslosenhilfe; Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Gutgläubiger Verbrauch bewilligter Arbeitslosenhilfe; Falschangaben bei der Beantragung von Arbeitslosenhilfe; Fehlende Bedürftigkeit bei der Bewilligung von ...
Verfahrensgang
- SG Köln, 05.12.1996 - S 10 Ar 141/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 (13) AL 7/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1997 - L 17 U 103/96
Rücknahme einer Verletztenrente wegen Vortäuschung eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 (13) AL 7/97
Mit Urteil vom 27.08.1997 (L 17 U 103/96) hat das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen die Rücknahme der Unfallrentenbewilligung ab 1989 bestätigt.Rn. 23 Die Anrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß nunmehr feststeht, daß der Kläger sich die Bewilligung der Unfallrente arglistig erschlichen und die Rücknahme der Rentenbewilligung für die Zeit vom 01.06.1989 bis 31.05.1995 rechtskräftig ausgesprochen worden ist (vgl. Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.08.1997 - L 17 U 103/96 -).
- BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84
Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 (13) AL 7/97
Selbst deliktisch erlangte Einkünfte gelten als Einkommen (vgl. BSG in SozR 4100 § 138 Nr. 11 am Ende). - OLG Naumburg, 26.03.1998 - 2 U 303/97
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 12 (13) AL 7/97
Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) war erfolglos, Beschluss vom 05.08.1998 - B 2 U 303/97 B -.
- SG Duisburg, 09.09.2010 - S 5 AS 44/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rn. 56 Die Unrechtmäßigkeit des Zuflusses des Arbeitslosengeldes im Sinne von §§ 117 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), weil der Kläger zu 1) nicht beschäftigungslos und damit nicht mehr anspruchsberechtigt war, ändert daran nichts (im Ergebnis ebenso vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 25.5.2010 - L 3 AS 64/10 B PKH bezogen auf zurückgefordertes Kindergeld; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 3.7.2008 - L 13 AS 97/08 ER bezogen auf elterliche Zuwendungen; LSG NRW 8.12.1999 - L 12 (13) AL 7/97 bezogen auf eine zurückgeforderte Rente und deliktisch Erlangtes; SG Reutlingen, Gerichtsbescheid v. 10.6.2009 - S 2 AS 1472/08 bezogen auf ein Darlehen, jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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