Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2006 - L 12 AL 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld; Voraussetzumgen für das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit; Zahlungsfähigkeit im Insolvenzplanverfahren vor der Planerfüllung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 25.01.2006 - S 11 AL 100/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2006 - L 12 AL 19/06
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R
Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2006 - L 12 AL 19/06
Rn. 25 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG schon zum Konkursausfallgeld, dass ein neues Insolvenzereignis nicht eintritt und folglich auch keine Ansprüche auf Insg ausgelöst werden können, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (vgl BSG SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 Rz. 14 mwN).Neue Ansprüche auf Insg, etwa wegen Betriebseinstellung, entstehen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr, unabhängig davon, ob und wie lange das Unternehmen bis zur Betriebseinstellung fortgeführt wird, sowie, ob Arbeitsverhältnisse neu begründet und diese unter Umständen über mehrere Jahre bestehen (BSG SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 Rz. 14 mwN).
Die mit der Einführung von Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen rechtfertigen es nicht, das Insolvenzplanverfahren dadurch zu begünstigen, dass den Gläubigern durch die wiederholte Zuerkennung von Insg-Ansprüchen ein Sondervorteil verschafft wird (ausführlich BSG SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 Rz. 16 ff.).
Rn. 27 Vorliegend kann entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aufgrund des Verlaufs des Insolvenzplanverfahrens davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber seine Zahlungsfähigkeit wiedererlangt hat, wie es das BSG grundsätzlich für möglich zu halten scheint (BSG SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 Rz 21).
- LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AL 141/08
Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund eines zweiten Insolvenzereignisses des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, tritt ein neues Insolvenzereignis nicht ein und kann folglich auch keine Ansprüche auf Insolvenzgeld auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (vgl. BSG…, Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 35/02 R - SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 = JURIS-Dokument Rdnr. 14; BSG…, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 9 = JURIS-Dokument Rdnr. 12; BSG…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - B 11 AL 11/11 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 14 = JURIS-Dokument Rdnr. 16; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. September 2006 - L 12 AL 19/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 23;… Krodel, in: Niesel/Brand, SGB III, [5. Aufl., 2010], § 183 Rdnr. 37;… Kühl, in: Brand, SGB III [6. Aufl., 2012], § 165 Rdnr. 30).
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