Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - L 12 AL 215/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilweise Rücknahme der Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld; Bezug von Arbeitslosengeld im Anschluss an eine Ausbildung; Versehentliches Festsetzten des Monatsentgelts als Wochenentgelt; Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes ...
Verfahrensgang
- SG Aachen, 14.08.2003 - S 15 AL 233/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - L 12 AL 215/03
- BSG, 23.06.2004 - B 11 AL 189/04 B
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - L 12 AL 215/03
Voraussetzung ist, dass sich die tatsächlichen oder rechtlichen Mängel aus dem Bewilligungsbescheid oder anderen Umständen ergeben und für das Einsichtsvermögen des Betroffenen ohne weiteres erkennbar sind (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen Urteil des BSG vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R -).Die Vorgaben des BSG hierzu, insbesondere in der Entscheidung vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R -, hat der Senat zugrunde gelegt.
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - L 12 AL 215/03
Die Frist beginnt, wenn dem Arbeitsamt hinreichend sichere Informationen über alle zurückwirkenden Aufhebung berechtigenden Tatsachen vorliegen und keine weiteren Ermittlungen mehr erforderlich sind (vgl. BSG vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 -). - BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 253/99 B
Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme, grobe Fahrlässigkeit, Ermessen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - L 12 AL 215/03
Ist die Bundesagentur für Arbeit bei Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers verpflichtet, rechtswidrige Bewilligungen zurückzunehmen, ergibt sich ohne weiteres, dass sie auch dann nicht davon absehen darf, wenn der Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsaktes allein auf einen Fehler der Behörde zurückzuführen ist (vgl. Beschluss des BSG vom 29.06.2000 - B 11 AL 253/99 B -).
- LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - L 3 AL 82/05
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Überzahlung …
Dieser bei einer etwaigen Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Aspekt kommt vorliegend nicht zum Tragen, da die Beklagte bei ihrer Rücknahmeentscheidung nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X Ermessen kraft Gesetzes (§ 330 Abs. 2 SGB III) nicht ausüben durfte (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 20. Oktober 2004, L 6 AL 65/03, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2004, L 12 AL 215/03, in juris veröffentlicht). - SG Düsseldorf, 30.06.2006 - S 23 AS 19/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Voraussetzung ist, dass schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und daher nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen; die tatsächlichen oder rechtlichen Mängel müssen sich aus dem Bewilligungsbescheid oder anderen Umständen ergeben und für das Einsichtsvermögen des Betroffenen ohne weiteres erkennbar sein (BSG, Urteil vom 08.02.2001, Az.: B 11 AL 21/00 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.06.2004, Az.: L 12 AL 215/03).
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