Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - Urteil vom 15.12.2005 - B 7 a AL 46/05 R -) erfordere der Eintritt einer Sperrzeit wegen des Eintritts von Arbeitslosigkeit nach dem Verlust des Führerscheins, dass Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung vorgelegen hätten.Der Eintritt einer Sperrzeit setzt nach der Rechtsprechung des BSG zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus, das in jeglichem Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen kann (BSGE 91, 18 ff Rdnr. 7 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
Dieses Verhalten muss kausal (im Sinne der Wesentlichkeitstheorie) für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - vorliegend durch die Arbeitgeberin - geworden sein (BSGE 91, 18 ff. Rdnr. 7 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
Der Kläger hat durch sein gravierendes Fehlverhalten im Straßenverkehr seine Eignung, Kraftfahrzeuge zu führen, in Frage gestellt, und hiermit sowie durch den Verlust seine Führerscheins seinem Arbeitgeber einen berechtigten Anlass zur Kündigung gegeben (…vgl. hierzu BSGE 67, 26 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3), weshalb ihm vorgehalten werden kann, die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht zu haben (BSGE 91, 18 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
Entgegen der Auffassung des SG vertritt das BSG auch in den vom SG zitierten Entscheidungen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG die Auffassung, bei einer Kündigung wegen Verlustes der Fahrerlaubnis gingen personen- und verhaltensbedingte Kündigung ineinander über (BSGE 91, 18 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
Es entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des BSG, welcher der Senat sich anschließt, dass eine private Trunkenheitsfahrt, die zum Verlust der Fahrerlaubnis und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt, eine Verletzung des Arbeitsvertrages enthalten kann (Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - DBlR 2731, AFG/§ 119 = BB 1982, 559; BSGE 91, 18 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
- BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - Urteil vom 15.12.2005 - B 7 a AL 46/05 R -) erfordere der Eintritt einer Sperrzeit wegen des Eintritts von Arbeitslosigkeit nach dem Verlust des Führerscheins, dass Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung vorgelegen hätten.Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei - wie auch in anderem Zusammenhang üblich (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R) - nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12).
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei - wie auch in anderem Zusammenhang üblich (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R) - nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (…BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12).
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Soweit das Bundessozialgericht unter Berufung auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 -) davon ausgehe, dass personen- und verhaltensbedingte Gründe ineinander übergehen könnten, vermische es die Prüfungsstufe des Vorliegens eines Kündigungsgrundes mit der erst im Anschluss hieran gebotenen Interessenabwägung. - BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Beendigungskündigung grundsätzlich rechtmäßig, wenn einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer auf einer Privatfahrt für eine bestimmte Zeit die zur Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeit als Kraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis entzogen wird (BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 -, AP Nr. 2 zu § 297 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris). - BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Diese Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber muss - ebenfalls im Sinne einer wesentlichen Bedingung (BSGE 69, 108 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) - ihrerseits Ursache für den Eintritt der Beschäftigungslosigkeit sein. - BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Der Kläger hat durch sein gravierendes Fehlverhalten im Straßenverkehr seine Eignung, Kraftfahrzeuge zu führen, in Frage gestellt, und hiermit sowie durch den Verlust seine Führerscheins seinem Arbeitgeber einen berechtigten Anlass zur Kündigung gegeben (vgl. hierzu BSGE 67, 26 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3), weshalb ihm vorgehalten werden kann, die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht zu haben (…BSGE 91, 18 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2). - BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Beendigungskündigung grundsätzlich rechtmäßig, wenn einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer auf einer Privatfahrt für eine bestimmte Zeit die zur Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeit als Kraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis entzogen wird (BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 -, AP Nr. 2 zu § 297 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris). - BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90
Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Beendigungskündigung grundsätzlich rechtmäßig, wenn einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer auf einer Privatfahrt für eine bestimmte Zeit die zur Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeit als Kraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis entzogen wird (BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 -, AP Nr. 2 zu § 297 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris). - LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Arbeitsplatzverlust wegen Entzug der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07
Die mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten verbundenen strafrechtlichen Folgen (Verurteilung und ihre Folge, wie hier der Führerscheinverlust) sind jedoch bei der Beurteilung der besonderen Härte nicht berücksichtigungsfähig, weil strafbewehrtes Verhalten arbeitsförderungsrechtlich nicht privilegiert werden darf (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.07.2002 - L 1 AL 134/01 -, NZS 2003, 105). - BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den …
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private …
Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei - wie auch in anderem Zusammenhang üblich (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R) - nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (…BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12; vgl. zum Vorstehenden auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 -).Die vom SG angeführten Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (…Urt. v. 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 -) und Kassel (…Urt. v. 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04 -) sind obergerichtlich nicht bestätigt worden (LSG Ba.-Wü., Urt. v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 - unveröffentlicht, und LSG Hessen, Urt. v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 - veröffentlicht in juris).
Darüber hinaus ist die außerordentliche Kündigung für den Fall des Fahrerlaubnis-Verlustes im Arbeitsvertrag als möglicher Beendigungsgrund geregelt, was der Warnfunktion einer Abmahnung gleichkommt (im Ergebnis ebenso der 12. Senat des LSG Ba.-Wü, Urt. vom 17.03.2008 a.a.O).
Der Entzug der Fahrerlaubnis des Klägers kann nämlich nicht isoliert von seinem vorausgegangenen Fehlverhalten bei seiner Trunkenheitsfahrt betrachtet werden (…vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil des Senats vom 18.09.2009 a.a.O. und Urteil des 12. Senats vom 17.03.2008 a.a.O.).
Die mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten verbundenen strafrechtlichen Folgen (Verurteilung und ihre Folge, wie hier der Entzug der Fahrerlaubnis) sind jedoch bei der Beurteilung der besonderen Härte nicht berücksichtigungsfähig, weil strafbewehrtes Verhalten arbeitsförderungsrechtlich nicht privilegiert werden darf (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2008, a.a.O., m.w.N.).
- SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung, …
Rn. 38 In seinen Ausführungen hierzu verkennt der Kläger, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht isoliert von seinem vorausgegangenen Fehlverhalten bei seiner Trunkenheitsfahrt betrachtet werden kann (LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10, v. 18.09.2009 - L 8 3510/08 und v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07). - LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 AL 3510/08 Ihre Rechtsauffassung sei vom Landessozialgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 17.03.2008 (L 12 AL 3932/07) zudem nochmals bestätigt worden, sodass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben könne.
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