Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - L 12 AS 1691/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
GVG § 17 Abs. 1 S. 2; SGG § 202 ; SGB II
Unbegründetheit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Unzulässigkeit der erstinstanzlichen Klage aufgrund der Anhängigkeit der Streitsache bei einem anderen Gericht - hier: Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Unbegründetheit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Unzulässigkeit der erstinstanzlichen Klage aufgrund der Anhängigkeit der Streitsache bei einem anderen Gericht - hier: Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 26.09.2018 - S 35 AS 788/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - L 12 AS 1691/18
- BSG, 12.01.2021 - B 14 AS 75/20 BH
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.01.2021 - B 14 AS 53/20 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - L 12 AS 1691/18
Hierzu ist ein Beschwerdeverfahren beim BSG anhängig (B 14 AS 53/20 BH).Das Verfahren sei zurzeit noch beim BSG anhängig (vgl. B 14 AS 53/20 BH).
Rn. 23 Der Klage steht jedoch - ungeachtet der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen - bereits die Sperrwirkung des Rechtsstreits zwischen den Beteiligten vor dem BSG unter dem Aktenzeichen B 14 AS 53/20 BH (L 12 AS 1752/18, S 35 3552/16) entgegen (§§ 202 SGG, 17 Abs. 1 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt beim BSG unter dem Aktenzeichen B 14 AS 53/20 BH ein Beschwerdeverfahren anhängig.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 12 AS 1752/18
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - L 12 AS 1691/18
Die hiergegen eingelegte Berufung hat der erkennende Senat mit Urteil vom 29.01.2020 (L 12 AS 1752/18) zurückgewiesen.In dem Parallelverfahren L 12 AS 1752/18 (S 35 3552/16), welches denselben Bescheid vom 29.07.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.09.2016 zum Gegenstand habe, habe der Senat am 29.01.2020 die Berufung zurückgewiesen.
Rn. 23 Der Klage steht jedoch - ungeachtet der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen - bereits die Sperrwirkung des Rechtsstreits zwischen den Beteiligten vor dem BSG unter dem Aktenzeichen B 14 AS 53/20 BH (L 12 AS 1752/18, S 35 3552/16) entgegen (§§ 202 SGG, 17 Abs. 1 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 12 AS 1752/18
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Rn. 15 Der Kläger hat unter dem 28.01.2020 den Schriftsatz vom gleichen Tage zu diesem ebenso wie zu den Verfahren L 12 AS 1753/18 und L 12 AS 1691/18 eingereicht. - BSG, 12.01.2021 - B 14 AS 75/20 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2020 - L 12 AS 1691/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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