Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Regelleistungen nach dem SGB II an Unionsbürger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Regelleistungen nach dem SGB II an Unionsbürger; Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 10.11.2015 - S 37 AS 3574/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15
Arbeitnehmer im Sinne der Vorschrift ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, als dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (vgl. insofern BSG, Urt. v. 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R).
- SG Dortmund, 13.06.2017 - S 19 AS 2057/17
Gericht verhängt gegen Jobcenter Hagen Verschuldenskosten
Arbeitnehmer in diesem Sinne "ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, als dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt" (LSG NRW, Beschluss vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, juris, Rn. 6 unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R, juris, Rn. 18). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Aufenthaltsrecht …
Rn. 21 Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, juris und vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER; vgl auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER, juris: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER, juris: im Ergebnis offen gelassen;… a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - L 12 AS 1420/16
Einstweiliger Rechtsschutz
Rn. 28 Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER, und vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER: im Ergebnis offen gelassen;… a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, juris Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
- LSG Hessen, 07.12.2018 - L 6 AS 503/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren
Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (…Hinweis auf BSG, Urt. v. 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -, juris) ausgeführt, dass bereits bei einem Verdienst von mehr als 160,- Euro netto monatlich nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden könne (Hinweis auf LSG Essen, Beschl. v. 23. Dezember 2015 - L 12 AS 2000/15 B ER -, Rn. 6, juris). - SG Dortmund, 29.06.2020 - S 32 AS 3361/19 Arbeitnehmer i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 FreizügG/EU "ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, als dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt" (Landessozialgericht [LSG] NRW, Beschluss vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, juris, Rn. 6 unter Hinweis auf BSG…, Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R, juris, Rn. 18).
- SG Kassel, 09.08.2018 - S 1 AS 121/18 Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat unter Berufung auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -, juris) ausgeführt, dass bereits bei einem Verdienst von mehr als 160, 00 EUR netto monatlich nicht mehr von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden könne (LSG Essen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15 B ER -, Rn. 6, juris).".
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