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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11063
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER (https://dejure.org/2011,11063)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER (https://dejure.org/2011,11063)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - L 12 B 50/09 AS ER (https://dejure.org/2011,11063)
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09
    Diese Leistungen seien nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht geeignet, um die in § 2 AsylbLG geregelte Vorbezugszeit zu erfüllen (Hinweis auf BSG 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R -).

    Rn. 42 Auch liegen die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG bei der Antragstellerin gegenwärtig (noch) nicht vor, weil andere Vorbezugszeiten als solche nach § 3 AsylbLG - hier Leistungen nach dem BSHG, SGB II und Unterhaltsleistungen des Kindesvaters - sowohl nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift als auch der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Gewährung von Analogleistungen nach dem SGB XII nicht erfüllen (BSG 17.06.2008 - B 8/9b AY1/07 R - SozR 4-3520 § 2 Nr. 2 - Rdnrn. 20 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 20 AY 79/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09
    All dies entspricht im Übrigen auch der Auffassung des 20. Senats des LSG NRW, wie er selbst in einem seiner Vorlage an das BVerfG nachfolgenden Eilverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG entschieden hat und der sich der erkennende Senat ausdrücklich anschließt (LSG NRW, Beschluss v. 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER - Rdnr. 5, 6 [juris]).

    Der Senat stimmt mit dieser Rechtsprechung - wie im Übrigen auch der 20. Senat (LSG NRW, Beschluss v. 27.09.2010 - L 20 AY 79/10 B ER - Rdnr. 4 [juris]) - überein.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09
    Rn. 41 Dass ein Anspruch der Antragstellerin auf sog. Analogleistungen nach dem SGB XII so evident bestehen würde, dass jede andere Entscheidung, ihr (vorläufig) entsprechende Leistungen im Eilverfahren zu gewähren, unvertretbar wäre, ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Vorlage des 20. Senats des LSG NRW zur Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 1 AsylbLG an das BVerfG (Beschluss v. 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 -) nicht ersichtlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2026 - L 21 AS 1654/26
    Rn. 39 Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.2.2011 - L 12 B 50/09 AS ER, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 30.5.2011 - L 19 AS 431/11 B ER, juris Rn. 13).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.10.2026 - L 21 AS 1654/26
    Rn. 36 Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.2.2011 - L 12 B 50/09 AS ER, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 30.5.2011 - L 19 AS 431/11 B ER, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13

    Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien übernehmen

    Dies ist dann der Fall, wenn den Antragstellern unter Berücksichtigung auch der im Streit befindlichen öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zuzumuten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS AR - Randnr. 41 m.w.N.).
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