Rechtsprechung
| LSG Bayern, 17.07.2007 - L 12 B 795/06 KA ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Regressanspruch gegen einen zugelassenen Arzt mit der in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vorgesehenen Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren"; Regressanspruch wegen Überschreitens des Richtgrößenvolumens für ein Jahr; Anspruch auf Erstattung des gemäß den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Berechnungsgröße für Ärztehonorar darf rückwirkend nicht geändert werden
Verfahrensgang
- SG München, 14.08.2006 - S 38 KA 1252/06
- LSG Bayern, 17.07.2007 - L 12 B 795/06 KA ER
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …
Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2007 - L 12 B 795/06
Dabei hat die Beigeladene zu 1) - die zuständige KV - vorgetragen, der Unterschied zwischen dem in der Entscheidung des BSG - B 6 KA 63/04 R - behandelten Sachverhalt und dem Sachverhalt im vorliegenden Falle bestehe darin, dass hier bereits der Gesetzgeber selbst von einer Rückwirkung ausgegangen sei.
- LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08
Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Bekanntgabe von …
Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München mit den Aktenzeichen S 38 KA 1231/06 und S 38 KA 1252/06 ER, des Bayer. Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 12 B 795/06 KA ER sowie die Berufungsakte mit dem Aktenzeichen L 12 KA 16/08 vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.Ein solches Rundschreiben haben die bayerischen Vertragsärzte, und insbesondere auch der Kläger unter dem 2. Mai 2002 erhalten (vgl. Bl. 132 der beigezogenen Akte mit dem Az.: L 12 B 795/06 KA ER).
So war es auch im vorliegenden Fall (vgl. Anl. 1a zum Rundschreiben vom 2. Mai 2002 (Bl. 134 d. Akte L 12 B 795/06 KA ER).
Damit kam das BSG zu dem Ergebnis, dass die im dortigen Fall vorgenommene Richtgrößenprüfung des Jahres 1998 eine unzulässige echte Rückwirkung beinhaltete mit der Folge, dass die im Laufe des Jahres festgesetzten Richtgrößen erst ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit erlangen (in diesem Sinne auch Beschluss des erkennenden Senats vom 14.08.2006, Az.: L 12 B 795/06 KA ER, bei dem es um die Aussetzung bzw. Durchführung des Vollzugs des hier streitgegenständlichen Regressbescheids ging).
- SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im …
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor dem Bay. LSG (Az.: L 12 B 795/06 KA ER) wiederholten der Beklagte und damalige Antragsgegner bzw. die Beigeladene zu 1) ihren Standpunkt.Auf die Beschwerde des Beklagten und damaligen Antragsgegners hin entschied das Bayerische Landessozialgericht mit Beschluss vom 17.7.2007 (Az.: L 12 B 795/06 KA ER) mit folgender Tenorierung:.
Es gibt keine wesentlichen Gesichtspunkte nach Erlass des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 14.8.2006 (Az.: S 38 KA 1252/06 ER), die das Gericht im Hauptsacheverfahren zur Revision seiner im Eilverfahren - wenn auch nur im Rahmen der summarischen Prüfung - vertretenen Rechtsansicht veranlassen könnten; dies gilt auch nach Erlass des Beschlusses des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Juli 2007 (Az.: L 12 B 795/06 KA ER).
In diesem Sinne hat sich auch das Bayerische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2007 (Az.: L 12 B 795/06 KA ER) ausgesprochen.
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