Rechtsprechung
| LSG Bayern, 14.01.2015 - L 12 KA 31/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Nachbesetzung einer mit einem Anrechnungsfaktor von 0,75 umgewandelten Arztstelle in der vertragsärztlichen Versorgung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- seufert-law.de (Kurzinformation)
Reduzierung von Arztstellen durch die Hintertür?
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 28 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Nachbesetzung einer Arztstelle nach Umwandlung einer Vollzulassung in ¾-Stelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf Anstellung eines Arztes; Bedarfsplanungsanrechnungsfaktor bei einer Nachbesetzung; Zulassungssperren
Verfahrensgang
- SG München, 19.09.2013 - S 43 KA 1437/11
- LSG Bayern, 14.01.2015 - L 12 KA 31/14
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung - …
Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2015 - L 12 KA 31/14
In der Klagebegründung vom 18.9.2013 verwies die Klägerin auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.12.2011, B 6 KA 23/11 R, wonach im Rahmen der Nachbesetzung nach § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V Vakanzen von einer nur 1/4-Arztstelle sanktionslos blieben, so dass das Recht auf Nachbesetzung einer vakant gewordenen 1/4-Arztstelle nicht zeitlich begrenzt sei.Rn. 8 Der Beklagte begründet seine Berufung damit, in der zitierten BSG-Entscheidung vom 19.12.2011, B 6 KA 23/11 R, sei es um die Nachbesetzung einer 1/4-Arztstelle gegangen, die bereits beim MVZ angesiedelt gewesen sei.
Die Befugnis der Beigeladenen zu 1) zur Einlegung der Berufung in Zulassungsangelegenheiten gründet sich auf ihre Aufgabe der Sicherstellung der Versorgung gemäß § 75 SGB V iVm der daraus resultierenden Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (so BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 23/11 R, Juris RdNr. 13).
Eine Nachbesetzung setzt nach dem Wortlaut aber voraus, dass die Anstellung des neuen Angestellten sich umfangmäßig im Rahmen der bisherigen Besetzung halten muss, d.h. sie darf deren Umfang nicht überschreiten (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 23/11 R, Juris RdNr. 20 m.w.N.).
Deshalb müssen in Planungsbereichen, die überversorgt und für Neuzulassungen gesperrt sind, frei werdende Vertragsarztsitze grundsätzlich entweder, wenn sie ausnahmsweise fortgeführt werden dürfen - wie es der Gesetzgeber in besonderen Fällen wie § 103 Abs. 4 SGB V im Interesse des ausscheidenden Vertragsarztes oder seiner Erben vorgesehen hat - für andere Bewerber zur Verfügung stehen, oder sie müssen wegfallen (BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 23/11 R).
Rn. 25 Die Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 19.10.2011, B 6 KA 23/11 R, wonach bei Zulassung und Besetzung einer Arztstelle im Umfang von einem nur 1/4-Versorgungsauftrag Besonderheiten bestehen und Vakanzen im Umfang einer nur 1/4-Arztstelle grundsätzlich sanktionslos bleiben, sodass das Recht auf Nachbesetzung einer vakant gewordenen 1/4-Arztstelle zeitlich nicht begrenzt sei.
- LSG Bayern, 14.11.2012 - L 12 KA 145/12
Wegen einstweiliger Anordnung
Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2015 - L 12 KA 31/14
Dies entspreche auch zwei Entscheidungen des Senats des BayLSG (Urteil vom 25.07.2012, L 12 KA 47/11 und L 12 KA 145/12 B ER). - BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 67/13 B
Vertragsärztliche Versorgung - Frist für Nachbesetzung einer Stelle gemäß § 103 …
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