Rechtsprechung
| LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 369/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verpflichtung aller Vertragsärzte zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst; Befreiung von der Teilnahme am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes; Vermeintliche mangelnde Qualifikation der Dermatologen als Grundlage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 369/04
Denn die Art und Weise der Berufsausübung kann gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einschränkend geregelt werden, soweit dies durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wobei nicht statusbildende Regelungen auch durch untergesetzliche Rechtsnormen getroffen werden können (vgl. BVerfGE 76, 171, 185).
- SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 881/06
Vertragsärztliche Versorgung - keine Erforderlichkeit der Einrichtung eines …
Auch nach Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung (§ 73 Abs. 1 und Abs. 1a) können Fachärzte weiterhin zum Notdienst herangezogen werden (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 08.06.2005 - L 12 KA 369/04 - juris, bestätigt durch BSG, Urt. v. 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R -).Es besteht auch eine Pflicht zur Fortbildung für eine Tätigkeit im Notdienst (…vgl. BSG, Urt. v. 15.04.1980 - 6 RKa 8/78 - USK 8055 m.w.N., juris Rdnr. 12;… BSG, Urt. v. 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 - BSGE 44, 252, 258 =
;…">368n%20RVO%20Nr.%2012#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 368n RVO Nr. 12;… LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.12.2004 - L 10 KA 5/04 - www.sozialgerichtsbarkeit.de;… LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.07.2003 - L 5 KA 3081/02 - juris Rdnr. 22; LSG Bayern, Urt. v. 08.06.2005 - L 12 KA 369/04 - juris). - LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 677/04
Verpflichtung eines Facharztes zur Teilnahme an einem allgemeinen ärztlichen …
Die Heranziehung von Ärzten, die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören, zum allgemeinen/hausärztlichen Bereitschaftsdienst im Falle des Fehlens eines entsprechenden fachärztlichen Bereitschaftsdienstes verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (siehe bereits BayLSG v. 8. Juni 2005 - L 12 KA 369/04, Rev. anh.: B 6 KA 43/05).
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