Rechtsprechung
| LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Umlage zur Förderung der Allgemeinmedizin; Ansehung einer Umlage als "Beitrag"; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch eine Mittelfinanzierung im Rahmen einer Umlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 05.05.2004 - S 43 KA 655/03
- LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04
Umgekehrt kann auch im Rahmen einer Umlage die Differenzierung in sachgerechter Weise nach dem Honorarumsatz und damit nach der Leistungsfähigkeit erfolgen, wobei typisierend von einer gleichen Belastung ausgegangen werden durfte (BSG vom 19.12.1984, 6 RKa 8/83; BSG v. 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - SozR 4-2500 § 72 Nr. 2). - BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04
Ein Beitrag (i.e.S.) ist dann anzunehmen, wenn der erhobene Geldbetrag zur Verringerung oder zur Deckung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung von denjenigen gefordert wird, denen die Einrichtung besondere Vorteile gewährt (BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1973, BVerwGE 42, 210 ff.; BVerfG v. 16.10.1962, 2 Bvl 27/60). - BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60
Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG
Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04
Ein Beitrag (i.e.S.) ist dann anzunehmen, wenn der erhobene Geldbetrag zur Verringerung oder zur Deckung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung von denjenigen gefordert wird, denen die Einrichtung besondere Vorteile gewährt (…BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1973, BVerwGE 42, 210 ff.; BVerfG v. 16.10.1962, 2 Bvl 27/60). - BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 8/83
Hornorarverteilungsmaßstabsregeln - Vergütung für Laborleistungen - …
Auszug aus LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04
Umgekehrt kann auch im Rahmen einer Umlage die Differenzierung in sachgerechter Weise nach dem Honorarumsatz und damit nach der Leistungsfähigkeit erfolgen, wobei typisierend von einer gleichen Belastung ausgegangen werden durfte (BSG vom 19.12.1984, 6 RKa 8/83;… BSG v. 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - SozR 4-2500 § 72 Nr. 2).
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in …
So kennt das Recht ebenfalls "Gebühren" (…BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 5), "(Unkosten)Umlagen" (…vgl BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 5 S 12 f; Bayerisches LSG Urteil vom 28.2.2007 - L 12 KA 620/04 - Juris RdNr 19), "Sonderbeiträge" (…BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 5 S 14; BVerwGE 108, 169 - Juris RdNr 37) und "Sonderabgaben" (…vgl BSG SozR 2200 § 368m Nr. 4 S 10; BVerfGE 108, 186, 220 ff).Daher ist es im Ergebnis ohne Bedeutung, ob es sich bei der "Zinsumlage" um einen Beitrag - dh um eine Gegenleistung für Vorteile, die das Mitglied aus der Zugehörigkeit zu einer Körperschaft oder aus einer besonderen Tätigkeit dieser Körperschaft zieht oder potentiell ziehen kann (…BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 3 RdNr 18;… BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 4 RdNr 17 mwN;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 5 RdNr 20; BVerwGE 125, 384, 388 RdNr 21) -, um eine Gebühr - dh eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die dem Gebührenschuldner aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl BVerfG Entscheidung vom 6.11.2012 - 2 BvL 51/06 und 2 BvL 52/06 - S 15;… Schlegel in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 20 RdNr 18 mwN aus der Rspr des BVerfG) -, um eine zur Erfüllung einer Unterhaltslast oder zur Kostendeckung für eine durch Gesetz gesondert übertragene Aufgabe im Sinne einer konkret zweckgebundenen Mittelbeschaffung erhobene Umlage (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 28.2.2007 - L 12 KA 620/04 - Juris RdNr 19, unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 1998, 66 und BVerwG Buchholz 430.3 Nr. 29) oder um eine sonstige Form der Mittelerhebung handelt.
- LSG Bayern, 29.10.2008 - L 12 KA 394/07 Der Senat hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Mai 2007 (L 12 KA 236/04), von dem das hier vorliegende Verfahren abgetrennt wurde, entschieden, dass nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung a.F. auch die Erhebung von Umlagen grundsätzlich möglich ist, denn die dort verwendete Formulierung "Verwaltungskostenanteile (Beiträge)" knüpft nicht an den Beitragsbegriff im Sinne der Erhebung der allgemeinen Verwaltungskosten an, sondern versteht sich als Oberbegriff, der sowohl die Verwaltungskostenerhebung im engeren Sinne als auch die Erhebung von Umlagen erfasst (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Februar 2007, L 12 KA 620/04).
- LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 24/08
Kassenärztliche Vereinigung - Aufbringung und Verwaltung der Mittel - …
Der Senat hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Mai 2007 (L 12 KA 236/04) entschieden, dass nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung auch die Erhebung von Umlagen grundsätzlich möglich ist, denn die dort verwendete Formulierung "Verwaltungskostenanteile (Beiträge)" knüpft nicht an den Beitragsbegriff im Sinne der Erhebung der allgemeinen Verwaltungskosten an, sondern versteht sich als Oberbegriff der sowohl die Verwaltungskostenerhebung im engeren Sinne als auch die Erhebung von Umlagen erfasst (vgl. auch Urteile des Senats vom 28. Februar 2007, L 12 KA 620/04, vom 29. Oktober 2008, L 12 KA 397/07).
- LSG Bayern, 29.10.2008 - L 12 KA 397/07 Der Senat hat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 16. Mai 2007 (L 12 KA 236/04), entschieden, dass nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung auch die Erhebung von Umlagen grundsätzlich möglich ist, denn die dort verwendete Formulierung "Verwaltungskostenanteile (Beiträge)" knüpft nicht an den Beitragsbegriff im Sinne der Erhebung der allgemeinen Verwaltungskosten an, sondern versteht sich als Oberbegriff, der sowohl die Verwaltungskostenerhebung im engeren Sinne als auch die Erhebung von Umlagen erfasst (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Februar 2007, L 12 KA 620/04).
- LSG Bayern, 21.06.2007 - L 12 KA 614/04
Budgetregelung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes für Ärzte; Verstoß von …
Falls der Kläger, wovon allerdings in der Berufungsbegründung nicht mehr die Rede ist, der Meinung sein sollte, die Heranziehung zu einer Umlage zur Förderung der Allgemeinmedizin sei ihm als Orthopäden schon wegen des Konkurrenzverhältnisses zu den Allgemeinärzten nicht zumutbar, verweist der Senat auf sein rechtskräftiges Urteil vom 28. Februar 2007, Az.: L 12 KA 620/04, in dem er die Erhebung der Umlage zur Förderung der Allgemeinmedizin durch die Beklagte von allen Vertragsärzten insbesondere unter Hinweis auf Artikel 8 GKV-SolG und die bundesmantelvertragliche Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung vom 1. Oktober 2000 (DÄBl 2000, A 3521) für gerechtfertigt und geboten erachtet hat. - LSG Bayern, 16.05.2007 - L 12 KA 236/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Umlage zur Förderung der Allgemeinmedizin durch …
Dies hat der Senat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Februar 2007 (L 12 KA 620/04) für die vor dem 26. August 2002 geltende Satzung a.F. ausdrücklich bestätigt. - LSG Bayern, 28.03.2007 - L 12 KA 361/04
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Umlage zur Finanzierung einer …
Der Senat hat bereits entschieden, dass der Beitragsbegriff des § 15 Abs. 1 Satzung-KVB nicht nur die Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen i.e.S., sondern auch die Erhebung von Umlagen umfasst (Urt. v. 28. Februar 2007 - L 12 KA 620/04, Umlage zur Förderung der Allgemeinmedizin).
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