Rechtsprechung
| LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung einer Honorarausgleichszahlung
Verfahrensgang
- SG München, 22.03.2000 - S 21 KA 1060/99
- LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R
Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00
Zu deren Begründung wird im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Härtefallregelung nach Anlage 4 HVM werde den höchstrichterlichen Vorgaben nicht gerecht, insbesondere nicht dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97.Dies habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97, entschieden.
Darüber hinaus habe der Senat die hier relevanten rechtlichen Anforderungen, wie sie unter Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Oktober 1198, Az.: B 6 KA 71/97 dargelegt worden sein, nicht berücksichtigt.
Soweit die Bevollmächtigten gestützt auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28) einen Verstoß gegen höherrangiges Recht rügen und aus dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit einen Anspruch auf eine andere Gestaltung der Härtefallregelung in Anlage 4 zum HVM herleiten, so hat sich der Senat bereits im Urteil vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98 S.11 f. hierzu geäußert.
- LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
Gewährung einer Honorarausgleichszahlung nach der Härtefallregelung ; …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00
Das Gericht hat den Beteiligten ergänzend je eine Kopie des Urteils des Senats vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98, übersandt.Soweit die Bevollmächtigten gestützt auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28) einen Verstoß gegen höherrangiges Recht rügen und aus dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit einen Anspruch auf eine andere Gestaltung der Härtefallregelung in Anlage 4 zum HVM herleiten, so hat sich der Senat bereits im Urteil vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98 S.11 f. hierzu geäußert.
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann auf die hier streitige Honorarverteilung in den Quartalen 1/96 und 2/96 nicht übertragen werden, denn der in diesem Zeitraum geltende HVM der Beklagten sah in den Anlagen 1 unnd 2 nur Verteilungsregelungen, jedoch keine Begrenzungsregelungen vor (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98 S.12; zur Härtefallregelung ab dem 4. Quartal 1996: Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00).
- VerfGH Bayern, 04.07.2001 - 2-VII-00
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00
Auch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juli 2001, Az.: Vf. 2-VII-00, fordert eine Differenzierung nur bei Honorarbegrenzungsregelungen. - LSG Bayern, 01.08.2001 - L 12 KA 89/00
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann auf die hier streitige Honorarverteilung in den Quartalen 1/96 und 2/96 nicht übertragen werden, denn der in diesem Zeitraum geltende HVM der Beklagten sah in den Anlagen 1 unnd 2 nur Verteilungsregelungen, jedoch keine Begrenzungsregelungen vor (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98 S.12; zur Härtefallregelung ab dem 4. Quartal 1996: Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00).
- LSG Bayern, 30.01.2002 - L 12 KA 22/01
Gewährung einer Honorarausgleichszahlung gemäß HVM; Vergleichsquartal bei einem …
Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 18. Januar 2002 vorgetragen, dass die Rechtmäßigkeit der HVM-Regelung für die Quartale 1/96 und 2/96 bereits mehrfach durch das Bayer. Landessozialgericht bestätigt worden sei, auch für Praxen in der Etablierungsphase (Hinweis auf z.B. Urteil vom 12. September 2001, L 12 KA 78/00).Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Anlage 4 zu dem ab 1. Januar 1996 geltenden HVM befasst und diese immer für rechtmäßig angesehen (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2000, Az.: B 6 KA 56/00 B verworfen; vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 85/98, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des BSG vom 30. Januar 2001, B 6 KA 45/00 B, verworfen, vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98, vom 24. Mai 2000, Az.: L 12 KA 161/98, vom 14. März 2001, Az.: L 12 KA 80/99 und vom 12. September 2001, Az.: L 12 KA 78/00).
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