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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,119397
LSG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10 (https://dejure.org/2010,119397)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10 (https://dejure.org/2010,119397)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. August 2010 - L 12 KO 1653/10 (https://dejure.org/2010,119397)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 12 SB 795/05 KO-A

    Sachverständigenvergütung - Ermittlung des Zeitaufwands - Stundenpauschale

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10
    Zusammengefasst gestaltet sich die kostenrechtliche Prüfung demnach so (Beschluss vom 5. April 2005 - L 12 SB 795/05 KO-A), dass in einem ersten Schritt im Rahmen der Plausibilitätsprüfung das Gutachten und seine einzelnen Teile auf sogenannte Standardseiten mit 2700 Anschlägen je Seite umgerechnet wird und anhand von Erfahrungswerten (Blätter je Stunde im Falle der Aktendurchsicht bzw. Seiten je Stunde) für die jeweilige Tätigkeit (Aktendurchsicht, Diktat von Anamnese und Befunden, Beurteilung einschließlich Beantwortung der Beweisfragen, Korrektur) ein Zeitaufwand ermittelt wird, der im Falle eines "Routinegutachtens" zu erwarten ist.
  • LSG Bayern, 15.06.2009 - L 15 SF 129/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines ärztlichen Sachverständigen - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10
    Zwar gilt grundsätzlich, dass der Zeitaufwand für ein Literaturstudium nur im Ausnahmefall anerkannt werden kann, denn ein allgemeines Literaturstudium, dass lediglich auf den Erwerb des von einem Gutachter zu erwartenden Kenntnisstandes gerichtet ist, ist nicht zu vergüten (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 18. März 1977 - L 9 KO 145/76-2 - Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - L 15 SF 129/09 BE - (beide juris)).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.1977 - L 9 Ko 145/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10
    Zwar gilt grundsätzlich, dass der Zeitaufwand für ein Literaturstudium nur im Ausnahmefall anerkannt werden kann, denn ein allgemeines Literaturstudium, dass lediglich auf den Erwerb des von einem Gutachter zu erwartenden Kenntnisstandes gerichtet ist, ist nicht zu vergüten (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 18. März 1977 - L 9 KO 145/76-2 - Bayerisches LSG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - L 15 SF 129/09 BE - (beide juris)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2022 - L 7 KO 4/21

    Honorarbemessung, Recherchetätigkeit; medizinisches Sachverständigengutachen

    Rn. 35 Nicht gesondert vergütungsfähig sind fachliche Recherchetätigkeiten, die den Sachverständigen fachlich in die Lage versetzen sollen, das Gutachten zu erstatten, also die Kompetenz für die Fragestellung zu erwerben (z.B. die Grundlagen der Kausalitätsprüfung in der gesetzlichen Unfallversicherung), weil dieser Kenntnisstand vom Sachverständigen erwartet wird als grundlegende Kompetenz, überhaupt zum Sachverständigen ernannt zu werden und daher bereits mit der für die üblichen Arbeitsschritte festgesetzten Stundenvergütung abgegolten wird (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2010 - L 12 KO 1653/10 - und Beschluss vom 30. Juli 2019 - L 10 KO 1952/19 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 10 KO 1952/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …

    Dem entsprechend ist solcher Zeitaufwand nach ständiger Rechtsprechung des Kostensenats (z.B. Beschluss vom 06.08.2010, L 12 KO 1653/10) nicht zu vergüten.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - L 3 R 317/11

    Höhe der Vergütung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

    Diese Zustandsgutachten werden nach der h.M. in Rechtsprechung und Literatur im Regelfall in der Honorargruppe M 2 vergütet (vgl. u.a. Thüringisches LSG vom 17. April 2013 - L 6 SF 433/13 E -, vom 16. März 2012 - L 6 SF 151/12 E - und vom 01. Juni 2011 - L 6 SF 277/11 B - Bayerisches LSG vom 23. September 2009 - L 15 SF 188/09 - Hessisches LSG vom 23. November 2010 - L 2 SF 267/09 - und L 2 SF 337/09 - sowie vom 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04 -, LSG Baden-Württemberg vom 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10 - jeweils juris;… Reyels in jurisPR-SozR 18/2010 Anm. 6 und Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl. 2007, Rdnr. 872), denn es handelt sich um typische Gutachten mit durchschnittlicher Schwierigkeit.
  • SG Karlsruhe, 14.08.2013 - S 1 KO 2833/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …

    LSG vom 17.04.2013 - L 6 SF 433/13 E -, vom 16.03.2012 - L 6 SF 151/12 E und vom 01.06.2011 - L 6 SF 277/11 B - Bay. LSG vom 23.09.2009 - L 15 SF 188/09 - Hess. LSG vom 23.11.2010 - L 2 SF 267/09 - und L 2 SF 337/09 - sowie vom 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04 - ; LSG Baden-Württemberg vom 06.08.2010 - L 12 KO 1653/10 - ; Reyels in jurisPR-SozR 18/2010 Anm. 6 und Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl. 2007, Rdnr. 872), denn es handelt sich um typische Gutachten mit durchschnittlicher Schwierigkeit.
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