Rechtsprechung
| LSG Bayern, 21.09.1994 - L 12 Ka 109/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VerfGH Bayern, 04.07.2001 - 2-VII-00
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Die relativ hohe Honoraranforderung des betreffenden Arztes hat dann ihre Ursache nicht in einer zu hohen Anzahl von Fällen oder in einer zu umfangreichen Leistungserbringung im Einzelfall, sondern ist allein durch den hohen Sachkostenanteil verursacht, der üblicherweise in dem durch die durchschnittliche Honoraranforderung der Vergleichsgruppe ermittelten Grenzwert nicht mit eingeschlossen ist (vgl. Urteil des Bayerischen Landesozialgerichts vom 21. September 1994 Az. L 12 Ka 109/92 S. 13 f.).Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 21. September 1994 (Az. L 12 Ka 103/92 und L 12 Ka 109/92) mehrere Wege aufgezeigt, die es der Kassenärztlichen Vereinigung ermöglicht hätten, verfassungskonforme differenzierende Regelungen zu treffen.
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