Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 |
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - 4 Sa 46/05
Vergütung für medizinische Gutachten im Zusammenhang mit krankheitsbedingter …
Aus dem Gutachten selbst muss sich vielmehr ergeben, dass der Sachverständige den von der Honorargruppe M 3 geforderten hohen Schwierigkeitsgrad zu bewältigen hatte (LSG Baden-Württemberg, 15.09.2004 - L 12 U 3685/04; und vom 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 - zitiert nach Juris).In der Sozialgerichtsbarkeit werden im Wesentlichen zwei Arten von Gutachten unterschieden (LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004, a.a.O.):.
Hiernach sind von den Sozialgerichten folgende Gutachten der Honorargruppe M 2 zugeordnet worden: Feststellung einer verminderten Erwerbsunfähigkeit (LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004, a.a.O.; Thüringer LSG, 04.04.2005 - L 6 SF 83/05 -zitiert nach Juris), Gutachten zur Frage eines traumatischen Bandscheibenvorfalls (SG Gelsenkirchen, 20.01.2005 - S 21 AR 4/05 - zitiert nach Juris), Anerkennung einer Berufskrankheit (LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 B 7/04 - zitiert nach Juris), Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 12 SB 795/05 - und SG Koblenz, 02.01.2006 - S 8 SB 460/05 - jeweils zitiert nach Juris) und Gutachten zur Feststellung des Leistungsvermögens bei einer Rentenversicherungsstreitigkeit (Hessisches LSG, 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04 - zitiert nach Juris).
Voraussetzung ist allerdings, dass der Sachverständige eine Vergütungsabrechnung vorgelegt hat, anhand derer eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden kann (LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004, a.a.O.;… LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005, a.a.O.;… Hessisches LSG, 11.04.2005, a.a.O.).
- SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14
Festsetzung der Vergütung für ein von einem Sachverständigen erstelltes …
Dabei ist anerkannt, dass der Zeitaufwand für das Aktenstudium um so höher zu bemessen ist, je größer der Anteil von gutachtenrelevanten medizinischen Unterlagen in der der Akte ist (vgl. LSG Thüringen Beschluss vom 03.09.2012, L 6 SF 958/12 B; LSG Baden Württemberg Beschluss vom 22.09.2004, L 12 RJ 3686/04). - SG Konstanz, 07.11.2023 - S 10 KO 853/22 Rn. 16 Für die Korrektur einschließlich der abschließenden Durchsicht ist nach der Rechtsprechung des 12. Senats des Landessozialgerichts (Beschluss vom 22.09.2004, AZ: L 12 RJ 3686/04) ein Zeitaufwand von einer Stunde für 12 Seiten als angemessen zu betrachten.
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