Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbares Vermögen auf einem Freizügigkeitskonto zur angemessenen Deckung des Existenzbedarfs im Rahmen der Ermittlung einer Anspruchsberechtigung hinsichtlich evtl. Arbeitslosenhilfe; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Privilegierung bestimmter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung einer schweizerischen Altersvorsorge, besondere Härte
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 20.01.2006 - S 9 AL 2554/04
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
- BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Das BSG hat in mehreren Entscheidungen jedoch klargestellt, dass auf eine allgemeine Härteklausel nicht verzichtet werden kann (…vgl. BSGE 91, 94, 105 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; SozR 4-4300 § 206 Nr. 2).Es ist deshalb folgerichtig, im Rahmen der AlhiV 2002 die später vom Gesetzgeber im SGB II gesetzten Standards zu berücksichtigen (vgl. BSG SozR 4-4300 § 206 Nr. 2).
Dies zwingt bei der entsprechenden Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der Zeit vor dem 1. Januar 2005 für die Härtefallprüfung des § 193 Abs. 2 SGB III dazu, auf die Voraussetzung der vertraglichen Vereinbarung über die Nichtverwertbarkeit zu verzichten (…vgl. BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2).
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Dies erbringt beim Ansatz von 200 EUR für jedes vollendete Lebensjahr insgesamt einen Freibetrag von 8800 EUR (zur Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Freibetrages durch die AlhiV 2002 ab 1. Januar 2003 eingehend BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5); das vorhandene aktive Vermögen überstieg diesen Betrag.Das BSG hat in mehreren Entscheidungen jedoch klargestellt, dass auf eine allgemeine Härteklausel nicht verzichtet werden kann (…vgl. BSGE 91, 94, 105 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; SozR 4-4300 § 193 Nr. 5;… SozR 4-4300 § 206 Nr. 2).
Dies zwingt bei der entsprechenden Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der Zeit vor dem 1. Januar 2005 für die Härtefallprüfung des § 193 Abs. 2 SGB III dazu, auf die Voraussetzung der vertraglichen Vereinbarung über die Nichtverwertbarkeit zu verzichten (vgl. BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5;… BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2).
- BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Eine Bindung in diesem Sinn ist dann zu bejahen, sofern und soweit der Vermögensinhaber im Zeitpunkt der grundsätzlich gebotenen Verwertung zur Tilgung der Schulden verpflichtet ist, das ist regelmäßig der Zeitpunkt der Fälligkeit (vgl. BSGE 46, 271, 276).
- BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Die Herkunft des Vermögens ist dabei regelmäßig unerheblich (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 106, 105 bis 115). - BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Das BSG hat in mehreren Entscheidungen jedoch klargestellt, dass auf eine allgemeine Härteklausel nicht verzichtet werden kann (vgl. BSGE 91, 94, 105 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… SozR 4-4300 § 193 Nr. 5;… SozR 4-4300 § 206 Nr. 2). - BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Denn Vermögen ist im Sinne von § 193 Abs. 2 SGB III und der AlhiV 2002 der gesamte Bestand an Sachen und Rechten in Geld oder Geldeswert, d.h. die Summe der gesamten aktiven Vermögenswerte in der Hand des Berechtigten (vgl. Bundessozialgericht (BSG) BSGE 87, 43 ff. = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8). - BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Ein Ansatz von Verbindlichkeiten ist auf der Stufe der Feststellung der vorhandenen Vermögensgegenstände nur dann geboten, soweit die Verbindlichkeiten unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lasten (vgl. BSGE 84, 48, 53 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7). - BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Die AlhiV 2002 macht die Verwertbarkeit von Vermögen an sich nicht mehr davon abhängig, ob sie zumutbar ist (eine Härteklausel jedoch fordernd BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2). - LSG Bayern, 18.08.2006 - L 7 AS 81/06
Bedeutung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung für die Bemessung des zu …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen der SGB IIVorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. August 2006 - L 7 AS 81/06/ - veröffentlicht in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 06.05.2026 - L 7 AS 927/26
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - …
Eine entsprechende Freizügigkeitspolice (vgl. Art. 10 Abs. 2 FZV) hat der Antragsteller bislang nicht abgeschlossen (vgl. zur Möglichkeit eines Wechsels der Form der Erhaltung des Vorsorgeschutzes Art. 12 Abs. 2 FZV sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 -, juris, Rdnr. 26; nachgehend BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R -, juris).Der Antragsteller unterhält aber insoweit keinen Versicherungsvertrag bzw. hier eine schweizerische Versicherungspolice, sondern verfügt lediglich über das von der Stiftung für ihn geführte und verwaltete Kontenguthaben (vgl. die Unterscheidung bei LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 -, juris, Rdnr. 26; nachgehend BSG, Urteil vom 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R -, juris).
Zudem dürfte ihm aus der Erwerbstätigkeit in der Schweiz in jedem Fall noch die Rentenanwartschaft in der Ersten Säule nach der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) verbleiben (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2006 - L 13 AL 941/06 -, juris; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14 -, juris, Rdnr. 55 ).
- LSG Baden-Württemberg, 12.06.2007 - L 13 AS 3088/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, …
Im Falle der (steuer)schädlichen Verwendung sind aber nicht nur die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenen Zulagen zurückzuzahlen (vgl. § 93 EStG); es entfällt auch die Privilegierung des angesparten Vermögens (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 -).Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen der SGB II Vorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. August 2006 - L 7 AS 81/06 -, veröffentlicht in Juris, Senatsurteil vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 -, veröffentlicht in Juris).
- LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, …
Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen der SGB II-Vorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 7.11.2006, L 13 AL 941/06, Rn. 29 - juris;… Radüge in jurisPK-SGB 11, 2. Aufl., § 12 Rn. 137).
- LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 41/06
Im Wege der Erbschaft erlangter Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück aus …
Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen des SGB II-Vorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 7.11.2006, L 13 AL 941/06, Rn. 29 - juris;… Radüge in jurisPK-SGB 11, 2. Aufl., § 12 Rn. 137). - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 4256/08 Im Falle der (steuer)schädlichen Verwendung sind aber nicht nur die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenen Zulagen zurückzuzahlen (vgl. § 93 EStG); es entfällt auch die Privilegierung des angesparten Vermögens (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 -).
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2008 - L 13 AL 3413/05 Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen der Vorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. August 2006 - L 7 AS 81/06 -, veröffentlicht in Juris, Senatsurteil vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 -, veröffentlicht in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2007 - L 13 AS 4234/07 Im Falle der (steuer)schädlichen Verwendung sind aber nicht nur die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenen Zulagen zurückzuzahlen (vgl. § 93 EStG); es entfällt auch die Privilegierung des angesparten Vermögens (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 - in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - L 13 AL 2392/05 Bei der Bestimmung des Begriffs der besonderen Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften bezüglich des Vermögenseinsatzes in § 12 Abs. 2 und 3 SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik zu einem den Leitvorstellungen der SGB II Vorschriften nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. August 2006 - L 7 AS 81/06 - veröffentlicht in Juris; Senatsurteil vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 - veröffentlicht in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2007 - L 13 AS 726/07 Im Falle der (steuer)schädlichen Verwendung sind aber nicht nur die auf das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen entfallenen Zulagen zurückzuzahlen (vgl. § 93 EStG); es entfällt auch die Privilegierung des angesparten Vermögens (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 7. November 2006 - L 13 AL 941/06 - in Juris).
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