Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Sozialwidriges Verhalten? - Wer den Job kündigt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigung des Jobs zur Pflege von Angehörigen - Keine Sperrzeit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigung des Jobs zur Pflege von Angehörigen - Keine Sperrzeit
- IWW (Kurzinformation)
Sozialrecht - Kündigung wegen Pflege der Mutter ist nicht sozialwidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses als sozialwidriges Verhalten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Hartz IV trotz Auflösung eines Arbeitsverhältnisses für Pflege eines Angehörigen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter pflegen oder Geld verdienen? - Im Ausnahmefall kann trotz freiwilligen Jobausstiegs Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bestehen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflege von Angehörigen - sozialwidriges Verhalten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Pflege der schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter stellt kein sozialwidriges Verhalten dar - Dreimal täglich anfallende Pflege bei Arbeit im Schichtsystem auf Abruf mit variablen Zeiten nicht realisierbar
Verfahrensgang
- SG Stade, 23.02.2017 - S 17 AS 185/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruchs nach § 34 SGB 2 aF - Befugnis …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
In dieser Vorschrift kommt lediglich die Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsakts zur Durchsetzung des Ersatzanspruchs (sog. Leistungsbescheid, vgl. BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R - juris Rn. 12) zum Ausdruck.Nach der Rechtsprechung des BSG (…Urteile vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R - juris Rn. 16 ff. und vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R - juris Rn. 18 ff.) setzt § 34 Abs. 1 SGB II als objektives Tatbestandsmerkmal ein sozialwidriges Verhalten des Erstattungspflichtigen voraus.
- BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 33/17 R
Arbeitslosengeld II - Regelbedarf - Kosten für die Beschaffung eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Damit hat er den Anspruch auf umfassende Rechtsverfolgung neu eröffnet und kann sich nicht bei der Überprüfung des Höhenbescheides auf die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides berufen (vgl. zum Zweitbescheid BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 33/17 R - juris Rn. 10). - BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten- …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R - juris Rn. 16 ff. …und vom 16. April 2013 - B 14 AS 55/12 R - juris Rn. 18 ff.) setzt § 34 Abs. 1 SGB II als objektives Tatbestandsmerkmal ein sozialwidriges Verhalten des Erstattungspflichtigen voraus.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 111/17
Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Eine Befugnis des Grundsicherungsträgers, über bloße Elemente oder Vorfragen des Ersatzanspruchs, die nicht unmittelbar selbst schon Rechte und Pflichten begründen, zu entscheiden, ist ihr demgegenüber nicht zu entnehmen (vgl. dazu grundlegend Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - L 13 AS 111/17). - BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R
Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Bei der erforderlichen Einzelfallbeurteilung der Sicherstellung einer Pflege durch Dritte ist ebenfalls die Überlegung mit einzubeziehen, ob die Pflegeperson dem zustimmt, denn der zu Pflegende bleibt ein eigenständiges Individuum mit Selbstbestimmungsrecht (…vgl. Sander in GK-SGB II, Stand Dezember 2012, § 10 Rn. 50;… Bender in Gagel a. a. O, § 10 Rn. 29 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R -, juris Rn. 17). - BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78
Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Nach der Rechtsprechung des BSG liegt es im freien Ermessen der Behörde, trotz Verfristung eine Sachentscheidung zu treffen, weil die Sachherrschaft bei der Behörde verbleibe (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 19/78 - juris Rn. 19 ff.). - BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74
Verhältnis des Kostenersatzanspruchs zur Überleitung eines Unterhaltsanspruchs - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 162/17
Diesem Verständnis entspricht die Entstehungsgeschichte der Norm und die Rechtsprechung des BVerwG zu den Vorgängervorschriften im Sozialhilferecht (z. B. Urteil vom 24. Juni 1976 - V C 41.74 - BVerwGE 51, 61/63: "Der Nachrang-Grundsatz gebietet die Heranziehung zum Kostenersatz auch in Fällen, in denen die Hilfeleistung zugunsten von unterhaltsberechtigten Angehörigen etwa wegen Arbeitsscheu oder Verschwendungssucht des Unterhaltspflichtigen notwendig wird.").
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AS 235/17
Kostenersatzanspruch für Leistungen nach dem SGB II wegen sozialwidrigen …
Schließlich handelt es sich bei dem Schadensersatzanspruch nach § 34 SGB II nach allgemeiner Meinung und nach ständiger Rechtsprechung u.a. des BSG um einen eng auszulegenden bzw. deliktähnlichen Ausnahmetatbestand (vgl. BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R -, BSGE 112, 135-141, SozR 4-4200 § 34 Nr. 1; ebenso z.B.: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. Dezember 2018 - L 13 AS 162/17 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Oktober 2018 - L 7 AS 1331/17 - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. Juni 2018 - L 7 AS 178/16 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2014 - L 29 AS 814/11 -. - LSG Hamburg, 18.01.2024 - L 4 AS 295/22
Feststellung und Geltendmachung eines Ersatzanspruchs wegen der Eigenkündigung …
Zu der Frage, wann eine Arbeit zumutbar ist und daher kein wichtiger Grund vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis (umgehend) zu lösen, kann auf die Wertungen des § 10 SGB II zurückgegriffen werden (Urteil des Senats vom 30.9.2019 - L 4 AS 95/17 , Rn. 22 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2018 - L 13 AS 162/17, Rn. 37; Fügemann in: Hauck/Noftz, SGB 11, 10.
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Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. April 1990, 2 BvR 414/88, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG…, Beschluss vom 1. März 1993, 12 RK 45/92, in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1). - BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. April 1990, 2 BvR 414/88, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG…, Beschluss vom 1. März 1993, 12 RK 45/92, in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1). - BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. April 1990, 2 BvR 414/88, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG, Beschluss vom 1. März 1993, 12 RK 45/92, in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt und verlangt gegebenenfalls zur Ressourcenschonung, dass querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unbeachtet bleiben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Dezember 2014, L 11 KA 40/14 B RG, in Juris m. w. N.). - BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B
Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Februar 2011, B 11 AL 19/01 B, in SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14. Juni 2005, 6 C 11/05, in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009, L 13 AS 5628/08, nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein weiterer Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989, 11 B Ar 33/88, in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage, 2017, § 60 Rdnr.10d m.w.N.). - BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Davon ist auszugehen, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen, noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vorneherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2004, 4 PKH 5.03, und Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25. September 2014, 23 A 13.1623, jeweils in Juris). - VGH Bayern, 25.09.2014 - 23 A 13.1623
Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Davon ist auszugehen, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen, noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vorneherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2004, 4 PKH 5.03, und Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25. September 2014, 23 A 13.1623, jeweils in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Februar 2011, B 11 AL 19/01 B, in SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14. Juni 2005, 6 C 11/05, in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009, L 13 AS 5628/08, nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein weiterer Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989, 11 B Ar 33/88, in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage, 2017, § 60 Rdnr.10d m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 13 SF 556/17
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
Nachdem er bereits am 12. Februar 2017 Ablehnungsgesuche gegen die Richter des Senats (gegen den gesamten "Senat") in derselben Angelegenheit angebracht hat und der Senat mit Beschlüssen vom 23. Februar 2017 diese Ablehnungsanträge gegen den gesamten Senat bzw. den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht A., den Richter am Landessozialgericht H. und die Richterin am Sozialgericht H. als unzulässig verworfen hat (L 13 SF 556/17 AB und L 13 SF 557/17 AB), hat der Kläger am 18. Juli 2017 erneut Befangenheitsanträge im vorliegenden Verfahren und im Parallel-Verfahren L 13 AS 161/17 gegen die Richter des Senats (die "Gerichtspersonen G." [Richter am Landessozialgericht G., weiteres Mitglied des Senats], "H., H. und A.") gestellt, die der Senat mit Beschlüssen vom 27. Juli 2017 als unzulässig verworfen hat, wobei er zugleich darauf hingewiesen hat, dass vergleichbare Eingaben künftig nicht mehr bearbeitet würden (L 13 SF 2784/17 AB und L 13 SF 2785/17 AB).
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 13 SF 556/17 Auch die kollektiven Ablehnungsgesuche betreffend der anhängigen Berufungsverfahren (L 13 AS 161/17, L 13 AS 162/17) hat der Kläger lediglich pauschale Behauptungen aufgestellt ("das Gericht vermied es erneut, sowohl zur Sache und damit zur Duldung vollendeter Verbrechen durch die Sozialgerichtsbarkeit Position zu beziehen, als auch meine Anfrage im Schreiben vom 6. Februar 2017 zu beantworten") enthält keine konkreten Umstände, die die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit in diesen Verfahren begründen könnten.
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