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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,122799
LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08 (https://dejure.org/2009,122799)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08 (https://dejure.org/2009,122799)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 (https://dejure.org/2009,122799)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
    Dementsprechend können Zwischenentscheidungen, zu denen auch die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - MDR 08, 223), nicht mit der Anhörungsrüge angefochten werden, denn nur durch eine Endentscheidung kann der Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör (vgl. § 62 SGG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein (…Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 178a Rdnr. 3e m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335;… Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335;… Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
    Die gegen den Senatsbeschluss vom 18. November 2008 (L 13 SF 5048/08 A) gerichtete Anhörungsrüge, über die der Senat zugleich mit der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befinden konnte (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 16 Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B - SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 6 C 11/05), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat, ist ebenfalls als unzulässig zu verwerfen.
  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08
    Bei einer pauschalen Ablehnung kann nicht überprüft werden, ob Zweifel an der Unparteilichkeit oder objektiven Einstellung der einzelnen Richter bestehen (vgl. u. a. Thüringer Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 28. März 2007 - L 1 U 809/02 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2009 - L 13 AL 4617/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Ablehnung eines Richters - Besorgnis …

    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 16 Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B - SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 6 C 11/05; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht), weil die Klägerin ihr Ablehnungsrecht missbraucht hat und ihr Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989 - 11 BAr 33/88 - veröffentlicht in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 60 Rdnr. 10d m.w.N.).

    Darüber hinaus liegt ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch vor, wenn es lediglich dazu dienen soll, Richter, die zu einer bestimmten Rechtsfrage eine dem Gesuchsteller missliebige Rechtsauffassung vertreten, aus dem Verfahren zu drängen (Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - L 9/S 123/85 - Leitsatz veröffentlicht in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2009 - L 13 AL 4616/08
    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 16 Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B - SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 6 C 11/05; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht), weil die Klägerin ihr Ablehnungsrecht missbraucht hat und ihr Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989 - 11 BAr 33/88 - veröffentlicht in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 60 Rdnr. 10d m.w.N.).

    Darüber hinaus liegt ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch vor, wenn es lediglich dazu dienen soll, Richter, die zu einer bestimmten Rechtsfrage eine dem Gesuchsteller missliebige Rechtsauffassung vertreten, aus dem Verfahren zu drängen (Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - L 9/S 123/85 - Leitsatz veröffentlicht in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 13 R 3601/09
    Obwohl der Kläger mit Schriftsatz vom 7. April 2010 den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht A., sowie die Richter am Landessozialgericht G. und H. wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, bedurfte es vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B - SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 6 C 11/05; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und seine Anträge damit unzulässig waren (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 26. April 1989 - 11 BAr 33/88 - veröffentlich in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig, Keller/Leitherer SGG 9. Auflage § 60 Rndr. 10d m.w.N.).

    Darüber hinaus liegt ein rechtsmissbräuchlicher Ablehnungsgrund vor, wenn es lediglich dazu dienen soll, Richter, die zu einer bestimmten Rechtsfrage eine dem Gesuchsteller missliebige Rechtsauffassung vertreten, aus dem Verfahren zu drängen (Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - L 9/S 123/85 - Leitsatz veröffentlicht in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 12 U 3474/18
    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B - SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14.06.2005 - 6 C 11/05 - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein Antrag damit unzulässig war.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 AS 3170/10
    Darüber hinaus liegt ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch vor, wenn es lediglich dazu dienen soll, Richter, die zu einer bestimmten Rechtsfrage eine dem Gesuchsteller missliebige Rechtsauffassung vertreten, aus dem Verfahren zu drängen (Hessisches LSG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - L 9/S 123/85 - Leitsatz veröffentlicht in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 12 AS 3611/18
    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B - SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14.06.2005 - 6 C 11/05 - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2009 - L 13 AS 5628/08 - nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein Antrag damit unzulässig war.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Februar 2011, B 11 AL 19/01 B, in SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14. Juni 2005, 6 C 11/05, in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009, L 13 AS 5628/08, nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein weiterer Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989, 11 B Ar 33/88, in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage, 2017, § 60 Rdnr.10d m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Februar 2011, B 11 AL 19/01 B, in SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14. Juni 2005, 6 C 11/05, in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009, L 13 AS 5628/08, nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein weiterer Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989, 11 B Ar 33/88, in Juris;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage, 2017, § 60 Rdnr.10d m.w.N.).
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