Rechtsprechung
| LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - Motive der Eheschließung - lebensbedrohliche Erkrankung - langjähriges Zusammenleben - Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf große Witwenrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 12.04.2007 - S 4 KN 50/04
- LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84
Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …
Auszug aus LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
Die objektive Beweislast liegt bei der Klägerin (vgl. BSGE 60, 204 ).Vielmehr soll eine Investigation im Intimbereich möglichst unterbleiben (vgl. BSGE 60, 204 ).
- LSG Bayern, 19.09.2007 - L 13 R 357/06
Widerlegung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 46 Abs. 2a Sozialgesetzbuch …
Auszug aus LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
29 Bei dieser Sachlage kann in aller Regel die Vermutung einer Versorgungsehe nur noch dann widerlegt werden, wenn erwiesen ist, dass die Eheschließung die konsequente Verwirklichung eines Heiratsentschlusses darstellt, der bereits vor der Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung gefasst worden war (LSG Bayern, Urteil vom 19.09.2007, Az.: L 13 R 357/06).Eine bloße Absichtserklärung - vor allem nach derart langer Zeit der Passivität - genügt aber bei weitem nicht, um die Vermutung für eine Versorgungsehe auszuräumen (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 19.09.2007, Az.: L 13 R 357/06).
- BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71
Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung - …
Auszug aus LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
40 Verfassungsrechtliche Zweifel an diesem Ergebnis bestehen nicht (vgl. BSGE 35, 272 ; BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 176/97).
- BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97
Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO
Auszug aus LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
40 Verfassungsrechtliche Zweifel an diesem Ergebnis bestehen nicht (vgl. BSGE 35, 272 ; BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 176/97). - LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 R 503/07
Auszug aus LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
An dieser Stelle ist nochmals hervorzuheben, dass dafür der volle Beweis des Gegenteils erforderlich ist (vgl. nur LSG Bayern, Urteil vom 03.12.2008, Az.: L 1 R 503/07). - LSG Bayern, 28.10.2008 - L 6 R 634/07
Auszug aus LSG Bayern, 09.09.2009 - L 13 KN 12/07
26 Im Rahmen der Gesamtabwägung ist von richtungsweisender Bedeutung, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung die Gefährlichkeit einer Erkrankung bekannt gewesen sein könnte (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 28.10.2008, Az.: L 6 R 634/07).
- SG Bremen, 24.02.2011 - S 14 R 41/10 Bei Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Erkrankung kann die Vermutung einer Versorgungsehe jedoch insbesondere dann widerlegt werden, wenn die Eheschließung nachweislich die konsequente Verwirklichung eines Heiratsentschlusses darstellt, der bereits vor Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung gefasst wurde (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.01.2011. - L 10 R 210/09; LSG Bayern, Urteil vom 09.09.2009 - L 13 KN 12/07, Rn 28 f.).
vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06 R, Rn 26 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 09.09.2009 - L 13 KN 12/07).
Bei der gebotenen Gesamtschau aller ernsthaft in Betracht kommenden Beweggründe (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - L 1 R 193/06, Rn 26 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 09.09.2009 - L 13 KN 12/07, Rn 23 f.) kann sie aber dazu beitragen, die vom Witwer vorgetragene Motivation nachvollziehbar erscheinen zu lassen.
- LSG Bayern, 16.02.2011 - L 13 R 49/10
Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin, …
Rn. 11 Der Senat hat die Klägerin unter Beifügung des Senatsurteils vom 9. September 2009, Az. L 13 KN 12/07, aufgefordert, Tatsachen dafür mitzuteilen, dass der Versorgungszweck doch nur nachrangig gewesen sein könnte. - LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Jedenfalls genügt es nicht, dass eine Hochzeit allgemein in Erwägung gezogen wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.6.2009 - L 10 KN 51/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 19.8.2009 - L 19 R 587/07 sowie Urteil vom 9.9.2009 - L 13 KN 12/07; wohl a.A.: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11.5.2009 - L 8 R 162/07).
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