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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 14 U 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,127236
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 14 U 81/11 (https://dejure.org/2011,127236)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2011 - L 14 U 81/11 (https://dejure.org/2011,127236)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - L 14 U 81/11 (https://dejure.org/2011,127236)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 14 U 81/11
    Arbeitsunfähigkeit wird in der Unfallversicherung in Anlehnung an die gesetzliche Krankenversicherung so definiert, dass der Versicherte nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand alsbald zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit oder einer ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen (BSGE 19, 179, 182; 57, 227, 228; 69, 180, 182).
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 14 U 81/11
    Arbeitsunfähigkeit wird in der Unfallversicherung in Anlehnung an die gesetzliche Krankenversicherung so definiert, dass der Versicherte nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand alsbald zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit oder einer ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen (BSGE 19, 179, 182; 57, 227, 228; 69, 180, 182).
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89

    Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 14 U 81/11
    Arbeitsunfähigkeit wird in der Unfallversicherung in Anlehnung an die gesetzliche Krankenversicherung so definiert, dass der Versicherte nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand alsbald zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit oder einer ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen (BSGE 19, 179, 182; 57, 227, 228; 69, 180, 182).
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