Rechtsprechung
| LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 16.06.2009 - S 15 VG 6/08
- LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (19)
- BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Rn. 33 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass die Verletzungshandlung im OEG entsprechend dem Willen des Gesetzgebers eigenständig und ohne direkte Bezugnahme auf das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist (BSG, Urteil v. 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R, m.w.N.).Die Auslegung hat sich mit Rücksicht auf den das OEG prägenden Gedanken des lückenlosen Opferschutzes aber weitestgehend von subjektiven Merkmalen (z.B. einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) gelöst (st. Rspr. seit 1995; vgl. BSG, Urteil v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.N.).
Rn. 35 Soweit eine gewaltsame Einwirkung vorausgesetzt wird, hat das BSG entschieden, dass der Gesetzgeber durch den Begriff des "tätlichen Angriffs" den schädigenden Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begrenzt und den im Strafrecht uneinheitlich verwendeten Gewaltbegriff eingeschränkt hat (BSG, Urteil v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.N.).
Dahinter steht der Gedanke, dass auch nicht zum (körperlichen) Widerstand fähige Opfer von Straftaten den Schutz des OEG genießen sollen (BSG v. 07.04.2011, a.a.O.).
Danach ist für die "unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Kindes" entscheidend, dass die Begehensweise, nämlich die sexuelle Handlung, eine Straftat war, unabhängig davon, ob bei der Tatbegehung das gewaltsam handgreifliche oder das spielerische Moment im Vordergrund steht (BSG v. 07.04.2011, a.a.O., m.w.N.).
- LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10
Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit, …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Die Vorschrift kann prinzipiell auch im Hinblick auf solche Tatsachen anwendbar sein, die in Zusammenhang mit einer Schädigung stehen, welche vom OEG erfasst wird (BSG v. 31.05.1989 - B 9 RVg 3/89; vgl. z.B. die Entscheidung des Senats v. 17.08.2011 - L 15 VG 21/10).Rn. 62 Die Beweiserleichterung des § 15 KOV-VfG, die nach der Rspr. des BSG nicht nur für das Verwaltungsverfahren, sondern auch im gerichtlichen Verfahren gilt, kommt jedoch erst dann zum Zug, wenn andere Beweismittel objektiv nicht vorhanden sind und der Betroffene diesen Beweisnotstand nicht verschuldet hat (vgl. die Entscheidung des Senats v. 17.08.2011, a.a.O.).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93
Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Rn. 36 Ein tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG liegt im Regelfall bei einem gewaltsamen, handgreiflichen Vorgehen gegen eine Person vor (…vgl. BSG, a.a.O., m.w.N.), setzt jedoch nach seiner äußeren Gestalt nicht unbedingt ein aggressives Verhalten des Täters voraus; das BSG ist einem an Aggression orientiertem Begriffsverständnis des tätlichen Angriffs letztlich nicht gefolgt (st. Rspr. seit 1995; vgl. BSG Urteile vom 18.10.1995 - B 9 RVg 4/93 und B 9 RVg 7/93, BSGE 77, 7 bzw. BSGE 77, 11 bzgl. sexuellen Missbrauchs an Kindern).Dass die angeblichen Täter selbst insoweit von der Strafnorm des § 176 StGB geschützt werden, ist ohne Belang, wie auch unbeachtlich ist, ob eine Schädigung im Rahmen bestimmter Vertrauensverhältnisse geschehen ist (vgl. BSG v. 18.10.1995 - B 9 RVg 4/93 R); die nur beschränkte Möglichkeit staatlicher Verbrechensbekämpfung spricht nach der Rechtsprechung des BSG zurecht nicht für eine enge Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs zu Lasten von Kindern (…a.a.O.).
- BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
Ablehnung der Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagen des Verteidigers im …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 16.12.2002 (Az.: 2 BvR 2099/01) festgestellt hat, stellen die bei der Beweiswürdigung als einem Teil der Rechtsanwendung sich ergebenden aussagepsychologischen Fragen keine abgelegene, sondern eine für Richter ebenso wie für Anwälte zentrale, in der juristischen Fachliteratur ausführlich abgehandelte Materie dar, so dass die Auffassung nachvollziehbar ist, zur Würdigung der Zeugenaussagen sei, mangels besonderer zusätzliche psychologische Kenntnisse erfordernder Umstände, eine Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe nicht erforderlich. - LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11
Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff - …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
72 Eine aussagepsychologische Begutachtung (Glaubhaftigkeitsgutachten) kommt entsprechend der überzeugenden Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2011 (L 6 VG 584/11) daher nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn nämlich dem Gericht die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt. - BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Das Gericht muss dabei von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen (vgl. BSG v. 11.12.1969 - GS 2/68). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2011 - L 13 (6) VG 55/08
Glaubhaftigkeitsbegutachtung - Grundsätze
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Somit kann - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Entscheidung v. 30.06.2005 - L 15 VG 13/02) - die Beweiserleichterung des § 15 KOV-VfG nicht angewendet werden, weil diese Norm gerade das Fehlen von Beweismitteln voraussetzt (so auch LSG NRW vom 16.12.2011 - L 13 (6) VG 55/08). - LSG Bayern, 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08
Impfschadensrecht - ursächlicher Zusammenhang - Wahrscheinlichkeit - Mitursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (vgl. die Entscheidung des Senats v. 14.02.2012 - L 15 VJ 3/08, m.w.N.). - LSG Bayern, 30.06.2009 - L 15 VG 17/05
Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff - …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Rn. 74 Unabhängig davon hat der Senat bereits entschieden (Urteil v. 30.06.2009 - L 15 VG 17/05), dass in einem Fall, in dem die Aussageperson wie hier der Kläger (unter anderem) an einer wahnhaften Störung leidet, die Durchführung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nicht sinnvoll ist. - LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 VG 13/02
Bestehen eines Entschädigungsanspruchs nach dem Gesetz über die Entschädigung für …
Auszug aus LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09
Somit kann - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Entscheidung v. 30.06.2005 - L 15 VG 13/02) - die Beweiserleichterung des § 15 KOV-VfG nicht angewendet werden, weil diese Norm gerade das Fehlen von Beweismitteln voraussetzt (so auch LSG NRW vom 16.12.2011 - L 13 (6) VG 55/08). - BSG, 07.06.1956 - 1 RA 135/55
- BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R
Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93
Tätlicher Angriff im Sinne des OEG
- BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89
Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich - …
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
Möglicherweise Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines 4 …
- BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R
Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz - …
- BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83
Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel - …
- LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VG 24/09
Beweiserleichterung, Glaubhaftigkeitsgutachten
Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn bei einem leugnenden (angeblichen) Täter zwar ein Beweismittel vorliegt, dieses jedoch das Begehren des Betroffenen nicht stützt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).Rn. 35 Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z.B. Urteil v. 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R sowie Az.: B 9 V 3 /12 R, und v. 16.12.2014, Az.: B 9 V 1/13 R):.
Zwar kann sich eine Entscheidung in freier Beweiswürdigung grundsätzlich jedenfalls dann allein auf den Beteiligtenvortrag stützen, wenn dieser glaubhaft ist - wobei "glaubhaft" hier nicht im Sinn einer Herabsetzung des Überzeugungsmaßes verstanden werden darf -, der Lebenserfahrung entspricht und nicht zu anderen festgestellten Tatsachen im Widerspruch steht (…vgl. Keller, a.a.O., Rdnr. 4;… Gutzler, in: SGb 2/2009, S. 73 , jeweils m.w.N.; Urteil des Senats v. 05.02.2013, a.a.O.).
Rn. 62 Letztlich kann hier jedoch offen bleiben, ob wegen dieser Bedenken des Senats (vgl. im Übrigen die Rechtsprechung v. 17.08.2011, a.a.O., sowie v. 05.02.2013, a.a.O.) und des Vorhandenseins der drei - in der mündlichen Verhandlung vernommenen - Zeugen § 15 KOV-VfG nicht anwendbar ist (weil nicht die Rede davon sein kann, dass andere Beweismittel als die Angaben der Klägerin objektiv nicht vorhanden wären) und ob die Beweiserleichterung deshalb nicht greift, weil die Klägerin diesen Beweisnotstand durch die späte Antragstellung verschuldet haben könnte.
Ein Rückschluss von einer psychiatrischen Erkrankung auf die zugrundeliegende Tat ist nicht möglich, sondern zirkelschlüssig (vgl. das Urteil des Senats vom 05.02.2013, a.a.O.;… Rademacker, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl., § 1 OEG, Rdnr. 48;… Högenauer, MedSach 2006, S. 67 ).
Rn. 71 Ferner hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteile des Senats vom 05.02.2013, a.a.O., und vom 30.06.2009, Az.: L 15 VG 17/05), dass in einem Fall, in dem die Aussageperson (unter anderem) an einer wahnhaften Störung leidet, die Durchführung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nicht sinnvoll ist.
- LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09
Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter
Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z. B. Urteile v. 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, vom 20.10.2015, Az.: L 15 VG 23/11, und 16.11.2015, Az.: L 15 VG 28/13; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R sowie Az.: B 9 V 3 /12 R, und v. 16.12.2014, Az.: B 9 V 1/13 R):.Zum einen gehört die Würdigung von Aussagen nicht nur Erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile vom 05.02.2013, a. a. O., 21.04.2015, a. a. O., 18.05.2015, a. a. O., und 20.10.2015, a. a. O.).
Zudem hat der Senat ebenfalls bereits entschieden (st. Rspr., vgl. z. B. Urteile vom 30.06.2009, Az.: L 15 VG 17/05, 05.02.2013, a. a. O., und 20.10.2015, a. a. O.), dass in einem Fall, in dem die Aussageperson (u. a.) an einer wahnhaften Störung leidet, die Durchführung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nicht sinnvoll ist.
- LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14
Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen
Vielmehr kann, wenn derartigen Anträgen nicht stattgegeben wird, unmittelbar die Entscheidung in der Sache ergehen, wobei die (Beweis-)Anträge in der Urteilsbegründung abzuhandeln sind (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).Der Umstand, dass bestimmte Ermittlungen mit einem förmlichen Beweisantrag verlangt werden, vermag nicht dazu zu führen, dass für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ein strengerer Maßstab bezüglich der Frage anzulegen wäre, unter welchen Voraussetzungen die gewünschten Ermittlungen unterbleiben dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).
Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (ständige Rspr., vgl. z.B. Urteile des Senats vom 14.02.2012, Az.: L 15 VJ 3/08, und vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).
- LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09
Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG
Rn. 44 Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z.B. Urteil v. 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R sowie Az.: B 9 V 3 /12 R, und v. 16.12.2014, Az.: B 9 V 1/13 R):.Denn diese aussagepsychologischen Faktoren sind bei jeder Beteiligtenvernehmung zu berücksichtigen; eine zu starke Gewichtung ohne erkennbaren Anlass würde jedoch jegliche beteiligten Angaben von vornherein unverwertbar machen, was offensichtlich nicht sachgerecht wäre und auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang stünde (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09;… Gutzler, a.a.O.).
Eine solche Begutachtung kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 05.02.2013, a.a.O., …sowie vom 21.04.2015, a.a.O.) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 16.12.2002, Az.: 2 BvR 2099/01) nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn nämlich dem Gericht die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt.
- LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VK 1/12
Anerkennung von Schädigungsfolgen und Gewährung von Beschädigtenversorgung nach …
Vielmehr kann, wenn derartigen Anträgen nicht stattgegeben wird, unmittelbar die Entscheidung in der Sache ergehen, wobei die (Beweis-)Anträge in der Urteilsbegründung abzuhandeln sind (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09, und vom 18.03.2015, Az.: L 15 SB 127/14).Der Umstand, dass bestimmte Ermittlungen mit einem förmlichen Beweisantrag verlangt werden, vermag nicht dazu zu führen, dass für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ein strengerer Maßstab bezüglich der Frage anzulegen wäre, unter welchen Voraussetzungen die gewünschten Ermittlungen unterbleiben dürfen (vgl. Urteil des Senats vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).
Die Ermittlungspflichten der Gerichte werden dadurch aber nicht verschärft (ständige Rspr., vgl. z. B. Urteile des Senats vom 14.02.2012, Az.: L 15 VJ 3/08, und vom 05.02.2013, Az.: L 15 VG 22/09).
- LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17
Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit, …
Rn. 58 Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z.B. Urteile v. 05.02.2013 - L 15 VG 22/09, vom 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 - und 16.11.2015 - L 15 VG 28/13; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3 /12 R, v. 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R, sowie vom 18.11.2015 - L 15 VG 1/14 R):. - LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 VG 7/11
Beschädigtenrente - Beweismaßstab beim sexuellen Missbrauch
Rn. 48 Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG (und der Eingrenzung des schädigenden Vorgangs als erstem Glied der versorgungsrechtlichen Ursachenkette) geht der Senat von folgenden rechtlichen Maßgaben aus (vgl. z.B. Urteile v. 05.02.2013 - L 15 VG 22/09, vom 20.10.2015 - L 15 VG 23/11, und 16.11.2015 - L 15 VG 28/13; zum Ganzen vgl. auch BSG, Urteile v. 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3 /12 R, v. 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R, sowie vom 18.11.2015 - L 15 VG 1/14 R):. - LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VG 30/17
Soziales Entschädigungsrecht: Zum Umfang der Vortragslast und zur …
Wenn jedoch z.B. Zeugen vorhanden sind, die unmittelbar Wahrnehmungen aus eigener Anschauung bezüglich unmittelbar im Anschluss an die strafrechtliche Tatbeendigung erfolgter Geschehensabläufe wiedergeben können oder die während der Tat diese selbst zwar nicht beobachtet, jedoch entsprechende eindeutige Beobachtungen gemacht haben, kann von einer vergleichbaren Beweisnot nicht die Rede sein (vgl. Bayer. LSG, Urteile vom 05.02.2013, L 15 VG 22/09, vom 21.04.2015, L 15 VG 24/09, und vom 26.01.2016, L 15 VG 30/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016, L 6 VG 1927/15). - LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 VG 31/14
Medizinischer Eingriff und Opferentschädigung
Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG geht der Senat grundsätzlich von folgenden Erwägungen aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 -, 16.11.2015 - L 15 VG 28/13 -, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 - und 05.02.2013 - L 15 VG 22/09 -, m. w. N.; siehe auch: Bundessozialgericht , Urteile vom 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - und 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3/12 R -):. - LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 8/12
Versorgung, Leistungen, Bescheid, Beamte, Berufung, Widerspruchsbescheid, …
Rn. 25 Bei der Beurteilung einer Handlung als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG geht der Senat von folgenden Erwägungen aus (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 26.01.2016 - L 15 VG 30/09 -, 16.11.2015 - L 15 VG 28/13 -, 20.10.2015 - L 15 VG 23/11 - und 05.02.2013 - L 15 VG 22/09 -, m.w.N.; siehe auch: BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R - und 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R sowie B 9 V 3/12 R -):. - LSG Bayern, 10.05.2016 - L 15 VG 39/12
Strafbarkeit von ärztlichen Eingriffen als vorsätzliche Körperverletzung
- LSG Bayern, 27.09.2016 - L 15 BL 11/15
Ophthalmologische Blindheitsbegutachtung - Faktische Blindheit
- LSG Bayern, 10.12.2024 - L 15 VG 2/21
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Bayern, 23.05.2017 - L 15 VU 1/11
Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
- LSG Bayern, 05.07.2016 - L 15 VG 20/11
Zurückgewiesene Berufung
- LSG Bayern, 08.10.2013 - L 15 VG 29/12
Zu den Voraussetzungen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs …
- LSG Bayern, 10.08.2021 - L 15 VG 31/20
Berufung, Beschädigtenrente, tätlicher Angriff, körperliche Gewaltanwendung, …
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