Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung von Überbrückungsgeld neben einem Anspruch auf Zahlung eines Gründungszuschusses bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch einen Arbeitslosen; Möglichkeit einer Ersetzung von tatsächlichen Umständen im Wege eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.05.2007 - S 60 AL 4056/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Beklagten eine allein auf die Sicherung von Leistungsansprüchen gerichtete Beratung, die vorrangige Ziele der Arbeitsförderung, wie beispielsweise die Verkürzung der Arbeitslosigkeit durch Förderung einer Existenzgründung, außer Acht lässt, grundsätzlich nicht abverlangt werden kann (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - veröffentlicht in juris).Selbst wenn dessen ungeachtet eine Fehlberatung der Beklagten vorliegen würde, kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs aber jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zugrunde liegen, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht möglich ist und auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4;… BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R -).
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88
Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Beklagten eine allein auf die Sicherung von Leistungsansprüchen gerichtete Beratung, die vorrangige Ziele der Arbeitsförderung, wie beispielsweise die Verkürzung der Arbeitslosigkeit durch Förderung einer Existenzgründung, außer Acht lässt, grundsätzlich nicht abverlangt werden kann (vgl. BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - veröffentlicht in juris).Vielmehr können tatsächliche Gegebenheiten nicht mit Hilfe des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus der Welt geschafft werden (vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen).
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Denn der von dem Kläger am 21. Juli 2006 gestellte Antrag ist in Anwendung des sog. Meistbegünstigungsprinzips (siehe dazu z. B. BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 3) dahin auszulegen, dass der Kläger damit jedenfalls die für ihn günstigste Leistung erstrebte. - BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Selbst wenn dessen ungeachtet eine Fehlberatung der Beklagten vorliegen würde, kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs aber jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zugrunde liegen, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht möglich ist und auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R -). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93
Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Selbst wenn dessen ungeachtet eine Fehlberatung der Beklagten vorliegen würde, kommt eine Korrektur im Wege des Herstellungsanspruchs aber jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Antragstellers zugrunde liegen, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht möglich ist und auf ein gesetzwidriges Handeln des Leistungsträgers hinauslaufen würde (vgl. BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4;… BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe - …
Er kann sich auch nicht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen, da eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Klägers zugrunde liegen, nicht möglich ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2007, L 16 AL 437/07 - juris ). - LSG Hamburg, 24.08.2011 - L 2 AL 34/08 Die Fiktion der früheren Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch den Kläger im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ist daher nicht möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 9. Februar 2007, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 09.11.2007 - L 16 AL 437/07 und vom 27.04.2010 - L 18 AL 160/09).
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008 Er kann sich auch nicht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen, da eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Klägers zugrunde liegen, nicht möglich ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2007, L 16 AL 437/07 - juris).
- SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10
§ 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX ist eine Rechtsgrundverweisung über das Vorliegen der …
Sie ist nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (vgl. BSG v. 11.3.2004 - B 13 RJ 16/03 R, zitiert nach Juris m.w.N., vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg v. 09.11.2007 - L 16 AL 437/07; BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R -). - SG Detmold, 26.08.2011 - S 13 AL 531/10
Arbeitslosenversicherung
Eine wegen der Aufnahme einer Tätigkeit nicht mehr vorliegende Beschäftigungslosigkeit und damit auch nicht mehr gegebene Arbeitslosigkeit kann deshalb im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches nicht fingiert werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2007 L 16 AL 437/07, zitiert nach Beck-Online, m.w.N.). - SG Düsseldorf, 14.05.2008 - S 13 (20) AL 15/07
Arbeitslosenversicherung
Die Fiktion der früheren Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch den Kläger im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ist daher nicht möglich (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2004 L 8 AL 100/02 und Urteil vom 09.11.2007 L 16 AL 437/07).
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