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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,80846
LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07 (https://dejure.org/2008,80846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07 (https://dejure.org/2008,80846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 (https://dejure.org/2008,80846)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 8/87
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07
    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in juris - m. w. Nachw.; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).

    Ein berechtigtes Interesse im dargelegten Sinne folgt schließlich auch nicht aus einem etwaigen Interesse der Klägerin an einer auf erschöpfender Klärung der Sach- und Rechtslage beruhenden Kostenentscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 -).

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07
    Ein Feststellungsinteresse kommt im Grundsatz in drei verschiedenen Richtungen in Betracht, nämlich wegen eines Schadensinteresses, wegen eines Rehabilitierungsinteresses und/oder wegen des Interesses, der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorzubeugen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 148/88 = SozR 4100 § 91 Nr. 5 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07
    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in juris - m. w. Nachw.; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen …

    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in ju-ris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162)." (…LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.08.2012 - L 18 AS 424/12 B PKH, juris, Rn. 7 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - L 18 AS 424/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusicherung zur Berücksichtigung der …

    Die abstrakte Feststellung der Erforderlichkeit des Umzugs kann mittels einer Zusicherung nicht getroffen werden (vgl BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R - juris; vgl auch schon Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - juris).

    Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in juris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - L 18 AS 1841/10

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Zusicherung zu den Unterkunftskosten; …

    Rn. 6 Ein berechtigtes Feststellungsinteresse im dargelegten Sinn, das vorliegend allein unter dem Gesichtspunkt der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen des Beklagten bestehen könnte, ist aber bereits deshalb zu verneinen, weil jedwede Zusicherung der Übernahme von Unterkunftskosten immer von den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall, dh der zum Zeitpunkt der begehrten Zusicherung bestehenden Sachlage, abhängt (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 18 AS 1613/09
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse ist aber insoweit bereits deshalb zu verneinen, weil jedwede Zusicherung der Übernahme von Unterkunftskosten immer von den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängt, d. h. die Zusicherung nur bezogen auf eine konkret in Aussicht genommene Unterkunft erteilt werden kann (vgl. insoweit Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - nicht veröffentlicht).
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