Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 2 AS 1267/17 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2019 - L 2 AS 1267/17 (https://dejure.org/2019,11307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2019 - L 2 AS 1267/17 (https://dejure.org/2019,11307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 12.05.2017 - S 31 AS 3123/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 2 AS 1267/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 2 AS 1267/17
Es handelt sich insoweit um einen abtrennbaren Streitgegenstand (vergleiche Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009 zum Az. B 4 AS 37/08 R, zur Rn. 13 bei juris), so dass vom Gericht die Rechtmäßigkeit der Leistungsbewilligung im Übrigen im Verfahren nicht zu prüfen war.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungen für …
Wenn - wie hier - die Miete seit Jahren gestundet werde, gebe es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung keine Mietzinsverpflichtung (unter Hinweis auf LSG NRW Urteile vom 09.04.2019, L 2 AS 1267/17 und vom 22.03.2018, L 7 AS 1512/17).
dejure.org
Übersicht LSG Nordrhein-Westfalen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.