Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Gleichwohl sei der Beklagte nicht berechtigt gewesen, die KdU auf das angemessene Maß zu begrenzen, weil die Kostensenkungsschreiben des Beklagten inhaltlich nicht ausreichend gewesen seien, nämlich weder die maßgebliche Wohnfläche noch die m²-bezogene Kaltmiete ohne Nebenkosten angegeben habe, wie vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) im grundlegenden Beschluss vom 30.1.2007 (Az. L 8 AS 5755/06 ER-B) unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vom 7.11.2006 (BSG, B 7b AS 10/06 R) gefordert.Ab März 2007 wurde die Rechtsprechung des BSG (Az. B 7b AS 10/06 R sowie B 7b AS 18/06 R) berücksichtigt und Erhebungen im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt, die die Verhältnisse auf dem jeweils relevanten örtlichen Wohnungsmarkt abbilden, so über einen längeren Zeitraum alle verfügbaren Wohnungsanzeigen der örtlichen Presse und im Internet ausgewertet, Großvermieter, Wohnungsbaugesellschaften und die Bürgermeisterämter des Kreises um Auskunft gebeten.
Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 24; Nr. 3 RdNr 19 ff) in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die gemietete Wohnung aufweist.
Als Vergleichsmaßstab ist regelmäßig die Miete am Wohnort heranzuziehen (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 24).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Ab März 2007 wurde die Rechtsprechung des BSG (Az. B 7b AS 10/06 R sowie B 7b AS 18/06 R) berücksichtigt und Erhebungen im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt, die die Verhältnisse auf dem jeweils relevanten örtlichen Wohnungsmarkt abbilden, so über einen längeren Zeitraum alle verfügbaren Wohnungsanzeigen der örtlichen Presse und im Internet ausgewertet, Großvermieter, Wohnungsbaugesellschaften und die Bürgermeisterämter des Kreises um Auskunft gebeten.Angemessen sind die Aufwendungen für eine Wohnung nur dann, wenn diese nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr 20).
- BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Das BSG folgt insoweit der Produkttheorie, die abstellt auf das Produkt aus angemessener Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt (BSG Urteil vom 18.6.2008 - B 14/11b AS 61/06 R m.w.N.).Ein alleinstehender Hilfebedürftiger oder eine aus mehreren Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft kann ausgehend von der Produkttheorie die für sie maßgebliche Wohnungsgröße überschreiten, solange das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, der Angemessenheit entspricht (BSG Urteil vom 18.6.2008 - Az. B 14/11b AS 61/06 R).
- BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Von den Energiekosten ist für die Aufwendungen für die Warmwasserbereitung ein Abschlag in Höhe von 6, 22 EUR - sog. Warmwasserkostenpauschale - vorzunehmen (vgl. ausführlich BSG Urteil vom 27.2.2008 - Az. B 14/11b AS 15/07 R). - BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R
Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Der Senat hat hinsichtlich der vom Beklagten gewählten Datengrundlage keine Bedenken, diese beruhen auf einem - wie dargelegt - schlüssigen Konzept, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiederzugeben (vgl. zu den Anforderungen BSG Urteil vom 18.6.2008 - Az. B 14/7b AS 44/06 R). - BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Ein entsprechender Hinweis kann daher nicht deshalb beanstandet werden, weil er sich auf die Angabe des angemessenen Kaltmietzinses, die Aufforderung zur Kostenreduzierung durch den Hilfeempfänger sowie die Ankündigung der andernfalls erfolgenden Reduzierung auf die angemessenen Kosten durch den Träger beschränkt (BSG Urteile vom 19.3.2008 - Az. B 11b AS 41/06 R - über Juris Rdnr. 21 und - Az. B 11b AS 43/06 R - Rdnr. 16). - BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an die …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Ein entsprechender Hinweis kann daher nicht deshalb beanstandet werden, weil er sich auf die Angabe des angemessenen Kaltmietzinses, die Aufforderung zur Kostenreduzierung durch den Hilfeempfänger sowie die Ankündigung der andernfalls erfolgenden Reduzierung auf die angemessenen Kosten durch den Träger beschränkt (BSG Urteile vom 19.3.2008 - Az. B 11b AS 41/06 R - über Juris Rdnr. 21 und - Az. B 11b AS 43/06 R - Rdnr. 16). - BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Im Übrigen sei der Abzug der so genannten Warmwasserpauschale zu Unrecht erfolgt, wobei die spätere gegenteilige Rechtsprechung des BSG (Urt. vom 27.2.2008 - B 14/7b AS 64/06 R) nicht mehr habe berücksichtigt werden können. - LSG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Bemühung um …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Gleichwohl sei der Beklagte nicht berechtigt gewesen, die KdU auf das angemessene Maß zu begrenzen, weil die Kostensenkungsschreiben des Beklagten inhaltlich nicht ausreichend gewesen seien, nämlich weder die maßgebliche Wohnfläche noch die m²-bezogene Kaltmiete ohne Nebenkosten angegeben habe, wie vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) im grundlegenden Beschluss vom 30.1.2007 (Az. L 8 AS 5755/06 ER-B) unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vom 7.11.2006 (BSG, B 7b AS 10/06 R) gefordert. - LSG Bayern, 13.04.2007 - L 7 AS 182/06
Abstellen auf den räumlichen Bereich der Gemeinde bei Ermittlung der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 2 AS 1556/08
Wer sich konkreter Bemühungen enthalte, könne sich nicht darauf berufen durch unzureichende Informationen am Wohnungsmarkt fehlgeleitet worden zu sein (Bayerisches LSG Urteil vom 13.4.2007 Az. L 7 AS 182/06).
- LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 12 AS 5641/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der …
Diese Datengrundlage sei bereits mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden (unter Hinweis auf Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 29. April 2009 - L 2 AS 1556/08 - und vom 28. September 2009 - L 1 AS 3286/09 -). - LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 1 AS 3286/09 Hinsichtlich der vom Beklagten gewählten Datengrundlage hat der Senat daher keine Bedenken, diese der Prüfung der Angemessenheit des Wohnraums zugrunde zu legen und erachtet das Konzept als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG an (so auch 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2009 - L 2 AS 1556/08).
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2012 - L 12 AS 3367/09 Diese entsprechen den oben dargestellten Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats vom 22. Dezember 2010 - L 12 AS 5641/09 - und LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 29. April 2009 - L 2 AS 1556/08 - sowie vom 28. September 2009 - L 1 AS 3286/09 - ).
- LSG Baden-Württemberg, 15.06.2012 - L 1 AS 1847/11 Zum anderen haben bereits der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 12 AS 5641/09), der 2. Senat des Landessozialgerichts (Urteil vom 29. April 2009 - L 2 AS 1556/08) und der erkennende Senat im Verfahren L 1 AS 3286/09 (Urteil vom 28. September 2009) festgestellt, dass die abstrakte Festsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Rhein-Neckar-Kreis auf einem schlüssigen Konzept beruht, das den Kriterien des Bundessozialgerichts (…Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30) entspricht.
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