Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II; Mitwirkungspflichten eines (selbständig tätigen) Leistungsempfängers im Hinblick auf die Glaubhaftmachung seiner Hilfebedürftigkeit; Kontoauszüge als Beweismittel i.S.d. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB I
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 12.12.2012 - S 38 AS 2085/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13
Diese Mitwirkungsobliegenheiten gelten auch im Rahmen des SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R, juris RdNr. 13).Rn. 33 Bei den geforderten Kontoauszügen handelt es sich um Beweismittel im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I, die für den Anspruch relevant sind (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R, juris RdNr. 15).
Dies gilt jedenfalls für die Kontoauszüge der letzten drei Monate (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R, juris RdNr. 17), die der Kläger zu keinem Zeitpunkt vorgelegt hat, und rechtfertigt in Fällen, in denen wie hier ein konkreter Verdacht des Leistungsmissbrauchs vorliegt, auch die Anforderung weiterer Kontoauszüge zur Überprüfung, ob Zahlungseingänge aufgrund der inserierten Tätigkeiten zu verzeichnen sind.
- BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13
Eine unmittelbare Klage auf existenzsichernde Leistungen kommt in diesen Fällen aus Gründen der Prozessökonomie nur in Betracht, wenn sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde oder die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R, juris RdNrn. 14 und 16; BSG, Beschluss vom 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B, juris RdNr. 5). - BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 2 AS 267/13
Eine unmittelbare Klage auf existenzsichernde Leistungen kommt in diesen Fällen aus Gründen der Prozessökonomie nur in Betracht, wenn sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde oder die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R, juris RdNrn. 14 und 16; BSG, Beschluss vom 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B, juris RdNr. 5).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14
Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Verweigerung von Angaben …
Insbesondere wenn der Leistungsträger ausschließlich über eine Versagung von Leistungen zu entscheiden hat, kann sich eine solche Ermessensreduzierung daraus ergeben, dass ihm anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33). - LSG Baden-Württemberg, 11.04.2017 - L 9 AS 3670/16
Sozialrecht - Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten - Leistungsversagung …
Die Nichtvorlage jeglicher Unterlagen rechtfertigt den Verdacht des Leistungsmissbrauchs, so dass die Ermessensentscheidung des Beklagten, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2014 - L 2 AS 267/13 -, Juris). - SG Augsburg, 08.11.2023 - S 3 AS 308/23
Versagung von Leistungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
Insbesondere soweit keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten gegeben sind, kann hinsichtlich der Entscheidung auf Versagung der Leistungen eine Ermessensreduzierung auf Null eintreten (…Voelzke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Aufl., § 66 SGB I (Stand: 02.12.2022), Rn. 68 unter Verweis auf: LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33 und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 -, Rn. 30, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2016 - L 8 SO 52/14
Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines Integrationshelfers für den …
Insbesondere wenn der Leistungsträger ausschließlich über eine Versagung von Leistungen zu entscheiden hat, kann sich eine solche Ermessensreduzierung daraus ergeben, dass ihm anderweitige Ermittlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - juris Rn. 25; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rn. 33). - SG Aachen, 10.11.2015 - S 11 AS 487/15
Mitwirkungspflichten eines Leistungsempfängers hinsichtlich Hilfebedürftigkeit …
Dem Kläger zu 1) ist in diesem Schreiben hinreichend deutlich vor Augen geführt worden, dass ihm Mitwirkungspflichten nach dem Ersten Buch des Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil (SGB I) obliegen, zu denen auch das Beibringen entsprechender Belege gehört (vgl. Bundessozialgericht BSG Urteil vom 24.02.2011 B 14 AS 87/09 R = juris; Landessozialgericht LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11.02.2015 L 7 AS 312/14 B = juris; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.12.2014 L 2 AS 267/13 = juris). - SG Köln, 14.03.2016 - S 31 AS 427/13 Dies gilt jedenfalls für die Kontoauszüge der letzten drei Monate (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R, juris RdNr. 17; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2014 L 2 AS 267/13 , Rn. 30, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - L 9 AS 694/15 Da infolge der fehlenden Mitwirkung des Klägers die Voraussetzungen für die Bewilligung der Leistungen, insbesondere die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen werden konnten, ist die Ermessensentscheidung des Beklagten, die Leistungen vollständig zu versagen, nicht zu beanstanden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2014, L 2 AS 267/13, Juris).
- SG Köln, 24.08.2015 - S 32 AS 2132/13 Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte den Kläger aufgefordert hat, Angaben zum Umfang und zur Dauer einer etwaigen Honorartätigkeit zu machen und hierzu Unterlagen und seine Kontoauszüge vorzulegen (vgl. zur Zulässigkeit der Anforderung von Kontoauszügen BSG, Urteil v. 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07; LSG NRW, Beschluss v. 19.12.2014, Az. L 2 AS 267/13; LSG Sachsen Anhalt, Beschluss v. 19.01.2011, Az. L 5 AS 452/10 B ER).
- SG Würzburg, 28.09.2016 - S 16 AS 220/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Krankheit
Die Rechtmäßigkeit der Versagung von Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind deshalb nur im Rahmen einer isolierten Anfechtungsklage zu überprüfen (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2014, Az.. L 2 AS 267/13; zit. n. juris). - LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 4189/19 Da infolge der fehlenden Mitwirkung der L.H. die Voraussetzungen für die Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, insbesondere die Hilfebedürftigkeit, nicht nachgewiesen werden konnte und L.H. keine Gründe vorgetragen hat, die gegen eine Versagung sprechen könnten, ist die Ermessensentscheidung des Beklagten Ziff. 1, die Leistungen vollständig zu versagen, auch nicht zu beanstanden, stellt sich vielmehr als eine sog. Ermessensreduzierung auf Null - Leistungen zu versagen - dar (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - L 2 AS 267/13 - juris Rdnr. 33).
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