Rechtsprechung
| LSG Thüringen, 13.07.2006 - L 2 R 110/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz der DDR; Tätigkeit als Kundendienstleiter bei einem Feuerlöschgerätewerk in der ehemaligen DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 30.01.2006 - S 5 RA 3384/04
- LSG Thüringen, 13.07.2006 - L 2 R 110/06
- BSG, 22.08.2007 - B 4 RS 100/06 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20
Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie …
Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d. h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, juris Rn. 32; LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36 f).Im Übrigen ergibt sich auch aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drs. 14/6335, 35 zu Nr. 65), dass es sich bei dem Tatbestand der offensichtlichen Aussichtslosigkeit um einen Unterfall der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung handelt (LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36f.;… siehe dazu auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 192 Rn. 9 m.w.N.).
- LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20
Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der …
Offensichtliche Aussichtslosigkeit ist, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01 und vom 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00) auch für das sozialgerichtliche Verfahren unter anderem dann zu bejahen, wenn eine Berufung offensichtlich unbegründet ist und sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, d. h. wenn ein verständiger Dritter die offensichtliche Aussichtslosigkeit erkannt hätte bzw. wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 LW 1/09, juris Rn. 32; LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36 f).Im Übrigen ergibt sich auch aus dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drs. 14/6335, 35 zu Nr. 65), dass es sich bei dem Tatbestand der offensichtlichen Aussichtslosigkeit um einen Unterfall der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung handelt (LSG Thüringen vom 29.05.2008 - L 2 R 110/06, juris Rn. 36f.;… siehe dazu auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG , 13. Aufl. 2020, § 192 Rn. 9 m.w.N.).
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