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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52627
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14 (https://dejure.org/2016,52627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.06.2016 - L 2 R 287/14 (https://dejure.org/2016,52627)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - L 2 R 287/14 (https://dejure.org/2016,52627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Wird eine Terminverlegung daher erst einen Tag bzw. wie hier am Morgen vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, so muss dieser Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ihn ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann (BSG, Beschluss vom 13. August 2015 - B 9 V 13/15 B -, Rn. 15, juris).

    Damit hat die rechtskundige Prozessbevollmächtigte des Klägers sehenden Auges selbst bewirkt, dass das Gericht die näheren Umstände der nur völlig unzulänglich substantiiert angeführten Verhinderung ohne weitere Nachforschungen nicht selbst beurteilen konnte (vgl. zu diesem Maßstab wiederum BSG, Beschluss vom 13. August 2015 - B 9 V 13/15 B -, juris).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Grenze dessen, was an Zeitaufwand für einen solchen Fußweg noch für zumutbar zu erachten ist, mit einen Zeitaufwand von 15 Minuten für 500 m einschließlich erforderlicher Pausen veranschlagt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, S 31, wonach der Bereich des Zumutbaren verlassen wird, wenn 20 Minuten für eine Strecke von 500 m benötigt werden).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Grenze dessen, was an Zeitaufwand für einen solchen Fußweg noch für zumutbar zu erachten ist, mit einen Zeitaufwand von 15 Minuten für 500 m einschließlich erforderlicher Pausen veranschlagt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576; vgl. auch BSG…, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, S 31, wonach der Bereich des Zumutbaren verlassen wird, wenn 20 Minuten für eine Strecke von 500 m benötigt werden).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BFH, 09.11.2009 - VIII B 94/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins - Anforderungen an die …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Bei kurzfristig gestellten Anträgen auf Terminverlegung dürfen die Gerichte wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit hohe Anforderungen stellen (s. auch BFH vom 9. November 2009, BFH/NV 2010, 230, 231 = juris Rn. 7;… BFH vom 26. November 2009, BFH/NV 2010, 907, 908 = juris Rn. 6).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 162/09

    Pflicht des FG zur Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins - Ablehnung …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Bei kurzfristig gestellten Anträgen auf Terminverlegung dürfen die Gerichte wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit hohe Anforderungen stellen (…s. auch BFH vom 9. November 2009, BFH/NV 2010, 230, 231 = juris Rn. 7; BFH vom 26. November 2009, BFH/NV 2010, 907, 908 = juris Rn. 6).
  • BFH, 21.01.2004 - V B 25/03

    Antrag auf Terminsaufhebung - ärztliches Attest

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 287/14
    Dies macht die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. Beschluss des BFH vom 21. Januar 2004 - Az.: V B 25/03 u.a., - juris).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten …

    Allerdings stellt die Rechtsprechung bei kurzfristig geltend gemachten Erkrankungen wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr strenge(re) Anforderungen an den Vortrag und die Glaubhaftmachung (…vgl. BFH, B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4;… BSG, B.v. 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - juris Rn. 5 f.;… B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 13.4.2021 - 6 A 2041/18 - juris Rn. 12 ff.; LSG Nds-Bremen, U.v. 15.6.2016 - L 2 R 287/14 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Terminsaufhebung aufgrund eines …

    Von Gesetzes wegen ist zunächst ein schlüssiger Vortrag gefordert (…BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O. Rn 10;… vgl. auch BFH, B.v. 27.1.2010 a.a.O. juris Rn. 4;… OVG LSA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.), wobei bei kurzfristigen Erkrankungen ggf. strenge(re) Anforderungen an den Vortrag gestellt werden können (…vgl. BFH, B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4;… BSG, B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; LSG Nds-Bremen, U.v. 15.6.2016 - L 2 R 287/14 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 05.07.2019 - 11 ZB 19.32471

    Gehörsverletzung durch Verhandlung und Entscheidung über eine Klage in …

    Von Gesetzes wegen ist zunächst ein schlüssiger Vortrag gefordert (…BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O. Rn 10;… vgl. auch BFH, B.v. 27.1.2010 a.a.O. juris Rn. 4;… OVG LSA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.), wobei bei kurzfristigen Erkrankungen ggf. strenge(re) Anforderungen an den Vortrag gestellt werden können (…vgl. BFH, B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4;… BSG, B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; LSG Nds.-Bremen, U.v. 15.6.2016 - L 2 R 287/14 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 11 ZB 17.30559

    Verletzung des rechtlichen Gehörs nach kurzfristiger Erkrankung des …

    Von Gesetzes wegen ist zunächst ein schlüssiger Vortrag gefordert (BVerwG, B.v. 25.6.2000 - 5 B 27/00 - juris Rn 10;… vgl. auch BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 4;… OVG SA, B.v. 31.1.2017 - 2 L 34/16 - juris Rn. 6 ff.), wobei bei kurzfristigen Erkrankungen ggf. strenge(re) Anforderungen an den Vortrag gestellt werden können (…vgl. BFH, B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4;… BSG, B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; LSG Nds.-Bremen, U.v. 15.6.2016 - L 2 R 287/14 - juris Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 R 3734/16
    Insbesondere bei kurzfristig gestellten Anträgen auf Terminverlegung sind an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit hohe Anforderungen zu stellen und muss der Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ihn ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann (s. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 15.06.2016, L 2 R 287/14 unter Verweis auf BSG, Beschluss vom 13.08.2015, B 9 V 13/15 B).
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