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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,103997
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13 (https://dejure.org/2015,103997)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 2 R 34/13 (https://dejure.org/2015,103997)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 2 R 34/13 (https://dejure.org/2015,103997)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 85/09 B

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13
    Zumutbar sind hiernach alle Tätigkeiten auf derselben qualitativen oder der nächstniedrigeren Stufe (BSG, B. vom 27. August 2009 - B 13 R 85/09 B -).

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist allerdings nicht allein die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung; zu berücksichtigen ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit insgesamt, d.h. das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb auf der Grundlage der in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. am Ende genannten Merkmale der Dauer und des Umfangs der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit (BSG, B.v. 27. August 2009, aaO).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13
    Bei derartigen richterlichen Wertungsakten gibt es keine logisch ableitbare einzig richtige Entscheidung, sondern einen Bereich, der sich - so BSG, U.v. 9. Mai 2012 (B 5 R 68/11 R) - letztlich der logischen Nachprüfbarkeit entzieht.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13
    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, U.v. 9. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 3/07 R - mwN).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 R 34/13
    Dabei darf grundsätzlich keine Verweisung auf Tätigkeiten erfolgen, die eine Ausbildung oder betriebliche Einweisung und Einarbeitung von mehr als drei Monaten erfordern, solange diese Einweisung und Einarbeitung noch nicht abgeschlossen ist (BSG, U.v. 17. Dezember 1976 - 5 RJ 86/73 - und U.v. 22. September 1977 - 5 RJ 96/76 - BSGE 44, 288).
  • LSG Hessen, 07.03.2014 - L 5 R 504/13

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines geänderten …

    Dies wäre nur dann möglich, wenn das Geburtsdatum der Klägerin wegen eines Schreibfehlers beim deutschen Sozialleistungsträger falsch eingetragen worden wäre (st. Rspr. des Hessischen Landessozialgerichts, vgl. Beschluss vom 1. November 2005, L 2 RA 66/04; zuletzt Urteile vom 2. Juli 2013, L 2 R 436/12 und vom 8. Oktober 2013, L 2 R 34/13).
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