Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11242
LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06 (https://dejure.org/2008,11242)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2008 - L 2 U 1270/06 (https://dejure.org/2008,11242)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - L 2 U 1270/06 (https://dejure.org/2008,11242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2108 und Nr 2110 - arbeitstechnische Voraussetzung - Mischbelastung - Mainz-Dortmunder-Dosismodell - Gesamtbelastungsdosisgrenzwert - Unterschreiten - haftungsbegründende Kausalität - Konsensempfehlungen - ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK Nr. 2108 und/oder 2110 - arbeitstechnische Voraussetzungen - (teilweise) Mischbelastungen - medizinische Voraussetzungen - Konsensempfehlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung für eine Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an die Berechnungen bei einer Tätigkeit mit Mischbelastungen aus Heben, Tragen und Rumpfbeugehaltung einerseits und Schwingungsbelastungen andererseits; Notwendigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKV Nr. 2108, Nr. 2110; SGB VII § 9
    Anerkennung und Entschädigung seiner Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 2108 und/oder Nr. 2110 der Berufskrankheiten-Verordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die Erkrankung erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und die Erkrankung erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Rn. 30 Das BSG hält deshalb nur noch in modifizierter Form am MDD fest und nimmt eine belastende Tätigkeit an, wenn mindestens 50 vH des nach dem MDD ermittelten Wertes für die Gesamtbelastungsdosis erreicht oder überschritten wurde (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - bisher nur als Terminsbericht vorliegend).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Rn. 33 Das BSG hat in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben (BSG, Urteil vom 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R - m. w. N.).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Als Richtwert, bei dessen Erreichen die arbeitstechnischen Voraussetzungen zum Entstehen einer BK nach Nr. 2108 als gegeben angesehen werden, wurden 25 x 10 6 Nh oder 25 Mega Nh für Männer vorgeschlagen (…Schäfer et al., SGb 2002, S. 202), die bisher auch vom Bundessozialgericht (BSG) zwar nicht als Grenzwert, aber als Orientierungswert anerkannt sind und ein geeignetes Modell darstellen, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln und in Beziehung zu einem Erkrankungsrisiko zu setzen (stellvertretend BSG, Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R -).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSGE 63, 277, 280).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - L 2 U 1270/06
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Feststellungslast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSGE 6, 70, 72).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 175/12
    Die deswegen u.a. mit dem Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung der BK 2108 und/oder BK 2110 geführte Berufung (L 2 U 1270/06) blieb erfolglos.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten, die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie die Gerichtsakte des 2. Senats (L 2 U 1270/06) verwiesen.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2013 - L 6 U 1456/09
    Nach dem somit heranzuziehenden Merkblatt zur Berufskrankheit nach Nr. 2110 der Anlage 1 zur BKV (siehe dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2010 - L 3 U 1139/05 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2008 - L 2 U 55/02 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 02.04.2008 - L 2 U 1 - juris 14/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2008 - L 2 U 1270/06 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2008 - L 2 U 1035/05 - juris) gelten folgende Grundsätze:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht