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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 30.09.2020 - L 2 U 13/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41869
LSG Hamburg, 30.09.2020 - L 2 U 13/20 (https://dejure.org/2020,41869)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2020 - L 2 U 13/20 (https://dejure.org/2020,41869)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2020 - L 2 U 13/20 (https://dejure.org/2020,41869)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2020 - L 2 U 13/20
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, juris).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2020 - L 2 U 13/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verordnungsgeber bei der BK 4302 hinsichtlich der erforderlichen Einwirkungen von chemisch-irritativen oder toxischen Stoffen gerade keinen Schwellenwert festgeschrieben hat, der Voraussetzung für eine Anerkennung der BK 4302 ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R, BSGE 123, 24 zur BK 1103).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2020 - L 2 U 13/20
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 11/14 R, juris).
  • BSG, 17.03.1983 - 11 RA 19/82

    Versicherungszeit - Ersatzzeit - Rentenberechnung - Ermittlung der Ausfallzeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.09.2020 - L 2 U 13/20
    Dass der Kläger zu dieser Zeit auch wegen der Schließung der Werkstatt in H1 und im Jahre 2007 auch wegen Erreichen der Altersgrenze die schädigende Tätigkeit unterließ, ist unschädlich, da es auf den - hier gegebenen - objektiv bestehenden Zwang ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 65, 80, BSGE 55, 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2025 - L 3 U 2675/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4302 - …

    Die Wahrscheinlichkeit einer Kausalität nimmt nach seinen überzeugenden Darlegungen mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Ende der letztmaligen Exposition ab (vergleiche zum Ganzen: LSG Hamburg, Urteil vom 30.09.2020 - L 2 U 13/20, juris Rn. 34, 38, wonach ein plausibler zeitlicher Zusammenhang zwischen der Exposition und dem Beginn sowie dem Verlauf der Erkrankung erforderlich ist; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 18.12.2019 - L 3 U 54/16, juris Rn. 42, wonach ein erheblicher zeitlicher Abstand von mindestens 11 Jahren zwischen dem Ende der Exposition und dem erstmaligen Nachweis einer Atemwegsobstruktion gegen eine berufsbedingte Atemwegserkrankung spricht; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15.03.2017 - L 10 U 185/15, juris Rn. 28, wonach bei fehlendem Nachweis einer validen obstruktiven Atemwegserkrankung während des Beschäftigungsverhältnisses und einer langen Latenzzeit von 8 Jahren zwischen der Beendigung der beruflichen Expositionen und den erstmaligen Hinweisen einer geringen peripheren obstruktiven Ventilationsstörung ein ausreichender Zusammenhang zwischen den angeschuldigten Expositionen und der nunmehr bestehenden Atemwegserkrankung nicht wahrscheinlich ist; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 05.08.2010 - L 6 U 50/06, juris Rn. 36, wonach gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wenn die Beschwerden erst 12 Jahre nach Abschluss der Einwirkungen begonnen haben; Bayerisches LSG…, Urteil vom 17.04.2007 - L 3 U 237/04, juris Rn. 36, wonach ein fehlendes zeitliches Zusammentreffen der Tätigkeit mit der Erkrankung gegen einen Kausalzusammenhang spricht; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 20.11.2002 - L 16/12 U 17/94, juris Rn. 34, wonach der Nachweis eines zeitlichen Zusammenhangs Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit ist und dies nicht gegeben ist, wenn eine obstruktive Atemwegserkrankung erst lange nach der Exposition objektiviert worden ist).
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