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| LSG Bayern, 22.07.1998 - L 2 U 144/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßige Erhebung von Beiträgen durch einen Unfallversicherer; Grundsatz der Selbstverwaltung bei einer gesetzlichen Unfallversicherung; Beitragsaufkommens zur Deckung des Bedarfs eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 13.03.1997 - S 24 U 479/94
- LSG Bayern, 22.07.1998 - L 2 U 144/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.1998 - L 2 U 144/97
Zu Recht hat das BSG betont, daß ebenso wie bei den Kriegsfolgelasten der Gesetzgeber nicht gehindert war, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu tragen, sondern sie den Berufsgenossenschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 14, 221). - BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95
Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für …
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.1998 - L 2 U 144/97
Dies hat das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 02.07.1996, Az.: 2 RU 17/95, mit überzeugender Begründung, der sich der Senat anschließt, entschieden.
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 2/99 R
Zulässigkeit des Schätzverfahrens zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl in der …
Bezüglich der Altlasten-Ost werde Bezug genommen auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 1996 (…BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1) und auf die Ausführungen des Bayerischen LSG im Urteil vom 22. Juli 1998 - L 2 U 144/97 -. - LSG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - L 7 U 423/97
UV-Beitragsfestsetzung für das Friseurgewerbe - Schätzverfahren gem. § 743 RVO
Die Beklagte hat die klagabweisenden Urteile des Sozialgerichts Mainz vom 29.08.1996 (S 2 U 161/94), des Sozialgerichts München vom 13.03.1997 (S 24 U 479/94), des Sozialgerichts Gotha vom 11.12.1996 (S 1 U 17/93), des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 26.03.1997 (S 2 U 23/94) und des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.06.1997 (S 13 U 188/94) vorgelegt und mit Schriftsatz vom 03.11.1998 das die Berufung zurückweisende Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22.07.1998 (L 2 U 144/97) übersandt, das den Klägern mit Verfügung vom 05.11.1998 bekanntgegeben worden ist.
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