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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 11.09.2008 - L 2 U 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15162
LSG Sachsen, 11.09.2008 - L 2 U 148/07 (https://dejure.org/2008,15162)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11.09.2008 - L 2 U 148/07 (https://dejure.org/2008,15162)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11. September 2008 - L 2 U 148/07 (https://dejure.org/2008,15162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Berufskrankheit bei einem Meniskusschaden nach mehrjährigen oder häufig wiederkehrenden und die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten; Geringe Verschmälerung des inneren Kniegelenkspaltes an beiden Kniegelenken als ausreichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKV Nr. 2102; RVO § 551 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit für einen Ofenmaurer wegen belastender Tätigkeit nach BK-Nr. 2102 BKV

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.09.2008 - L 2 U 148/07
    Sie war auf die Feststellung einer BK-Nr. 2102 BKV gerichtet (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 12 ff.).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.09.2008 - L 2 U 148/07
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2000, - B 2 U 34/99 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2021 - L 8 U 1828/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 - …

    Auch das Sächsische LSG hat bereits im Urteil vom 18.09.2008 (L 2 U 148/07, juris) ausgeführt, dass die Annahme einer erforderlichen Exposition von mindestens einem Drittel der Arbeitszeit keine Stütze im Tatbestand findet, so dass die von der Beklagten angenommene "Stundenzahl eines Vollarbeiters" als untere Belastungsgrenze insgesamt unschlüssig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2022 - L 10 U 1042/20
    Hierbei orientiere sie sich auch an dem Urteil des Sächsischen LSG vom 18.09.2008 (L 2 U 148/07), das eine Meniskusbelastung von durchschnittlich 25% als jedenfalls überdurchschnittlich angesehen habe und dem Urteil des Bayerischen LSG vom 13.09.2012 (L 18 U 349/09), das eine Meniskusbelastung von durchschnittlich 8% als nicht ausreichend angesehen habe.

    Hinsichtlich der erforderlichen Zeitdauer der schädigenden Zwangshaltungen wird bislang in Literatur und Rechtsprechung keine exakte Zeitmindestgrenze angenommen. Das Bayerische LSG hat in seinem Urteil vom 13.09.2012 (L 18 U 349/09, juris) - ohne eine konkrete Zeitmindestgrenze festzulegen - eine durchschnittliche arbeitstägliche Meniskusbelastung von etwa 8% jedenfalls nicht als ausreichend erachtet, wohingegen das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 18.09.2008 (L 2 U 148/07, juris) bei einer Meniskusbelastung von 20% bis 25% pro Arbeitsschicht von einer ausreichenden Exposition ausgegangen ist.

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 365/18

    BK Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV bei einem Profifußballer

    Bereits das LSG Sachsen hatte in seiner Entscheidung vom 18.09.2008 (L 2 U 148/07, juris) zu Recht ausgeführt, dass die Annahme einer erforderlichen Exposition von mindestens einem Drittel der Arbeitszeit keine Stütze im Tatbestand findet, ebenso sei die von der Beklagten angenommene "Stundenzahl eines Vollarbeiters" als untere Belastungsgrenze unschlüssig.
  • SG Hamburg, 18.01.2019 - S 40 U 205/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 - …

    Bereits das LSG Sachsen (Urteil vom 18.09.2008, L 2 U 148/07 in Juris) hatte schon ausgeführt, dass die Annahme einer erforderlichen Exposition von mindestens einem Drittel der Arbeitszeit keine Stütze im Tatbestand fand, so dass die von der Beklagten angenommene "Stundenzahl eines Vollarbeiters" als untere Belastungsgrenze insgesamt unschlüssig ist.
  • SG Lüneburg, 13.11.2014 - S 2 U 87/11

    Anerkennung einer Arthrose im Kniegelenk eines Tiefbauarbeiters im Rohrvertrieb …

    In diesem Zusammenhang wird zunächst darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen nicht erst dann erfüllt sind, wenn ein Versicherter mindestens zu 1/3 jeder Schicht meniskusbelastend tätig war (…vgl. SG Lüneburg, Urt. v. 10.06.2004 - S 2 U 80/01;… LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.01.2010 - L 2 U 272/07; Sächsisches LSG, Urt. v. 11.09.2008 - L 2 U 148/07).
  • SG Potsdam, 03.04.2009 - S 12 U 3/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2101 - …

    Die Kammer geht davon aus, dass ein solcher medizinischer Erfahrungssatz nicht besteht und eine wissenschaftliche Begründung nicht gegeben wird (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. September 2008 - L 2 U 148/07;… kostenfrei abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, und Pressel , in: ASP 1988, S. 303 (305)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 U 1404/13
    Gefordert wird vielmehr zusätzlich zu dieser Körperhaltung eine gleichzeitige Kraftaufwendung (Amtliche Begründung zur VO vom 22.03.1988, abgedruckt in Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 Anh. IV, 2102;… Merkblatt zur BK 2102 a.a.O.;… Mehrtens/Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 3;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 634 f.; Schur/Koch in Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 Anh. IV, 2102 Anm. 5a; Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, § 9 BK 2102 Anmerkung 1; so auch die Rechtsprechung, vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.08.2001, L 7 U 982/98 in juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 18.09.2008, L 2 U 148/07 in juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2009, L 6 U 34/05 in juris), weil nur dann die Druckkräfte, die zu einer Quetschung des Knorpelgewebes führen, die Zugkräfte, die das Gewebe beanspruchen, und die Scherkräfte, die eine gegenseitige Verschiebung der Gewebsschichten untereinander zur Folge haben, auftreten (…Mehrtens/Brandenburg, a.a.O.;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 634;… Becker, a.a.O.;… ähnlich Merkblatt zur BK 2102, a.a.O.).
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