Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - L 2 U 211/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Abgrenzung Beschäftigung/Selbständigkeit - Schauspieler mit Gastspielvertrag - Weisungsgebundenheit - Belastung mit zusätzlichen Risiken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verrichtung einer Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit als Voraussetzung für das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses; Begründung der Selbständigkeit durch die Belastung eines als Arbeitnehmer anzusehenden Erwerbstätigen mit zusätzlichen Risiken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 11.07.2007 - S 25 U 362/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - L 2 U 211/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79
Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - L 2 U 211/07
Denn die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken begründet keine Selbständigkeit (…BSG, SozR 2200, § 1227 Nr. 17 S. 37; BSGE 51, 164, 170 = SozR 2400, § 2 Nr. 16 S. 23;… vgl. auch BSG, SozR 2400, § 2 Nr. 19 S. 30). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2005 - L 4 KR 156/01
Vorliegen einer freiberuflichen oder sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - L 2 U 211/07
Der von der Beklagten als parallel angegebene Fall des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 16. März 2005 - L 4 KR 156/01) weise den erheblichen Unterschied auf, dass dort eine Sängerin zu einem Gastspiel mit einigen wenigen Auftritten erschienen sei, während er bewusst einen Arbeitsvertrag über die Dauer von einem Jahr abgeschlossen habe.
- SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10
Rentenversicherungspflicht - statusrechtliche Einordnung eines Synchronsprechers …
Jedoch fußen die in dem Gemeinsamen Rundschreiben aufgeführten Abgrenzungskriterien auf der (insofern auf die sozialrechtliche Beurteilung übertragbaren) Rechtsprechung des BFH und stehen auch mit den bei der Abgrenzung nach der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG zu Grunde zu legenden Abgrenzungskriterien in Einklang, so dass sie auch im Interesse der Rechtssicherheit für die Beteiligten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls durchaus als Auslegungshilfe herangezogen werden können (vgl. dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.07.2008 - L 2 U 211/07, juris Rdnr. 24). - SG Berlin, 17.03.2011 - S 36 KR 142/10
Sozialversicherungspflicht - Cutterin/Filmeditorin - abhängige Beschäftigung - …
Rn. 39 Die Einordnung als selbstständige Tätigkeit steht letztlich auch im Einklang mit dem Abgrenzungskatalog der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen (abrufbar unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/32934/publicationFile/18316/april_top1_rs_selbstaendigkeit_anlage1.pdf, aufgerufen am 20.03.2011), der zwar keine Bindungswirkung entfaltet, aber nach Anhörung der maßgebenden Interessenverbände aus dem künstlerischen Bereich entwickelt worden ist und daher ergänzend als Auslegungshilfe herangezogen werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.07.2008 - L 2 U 211/07, juris Rdnr. 24). - SG Berlin, 28.08.2014 - S 81 KR 280/12
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Benennung des zutreffenden …
Rn. 34 Diese Rechtsprechung hat Eingang gefunden in den Abgrenzungskatalog der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen (abrufbar im Internet), der zwar keine Bindungswirkung entfaltet, aber nach Anhörung der maßgebenden Interessenverbände aus dem künstlerischen Bereich entwickelt worden ist und daher ergänzend als Auslegungshilfe herangezogen werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.07.2008 - L 2 U 211/07, juris Rdnr. 24).
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