Rechtsprechung
| LSG Bremen, 23.04.1987 - L 2 U 31/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Keine Anerkennung einer Adnex-Tuberkulose (Genitaltuberkulose) als Berufskrankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen, 17.08.2001 - L 9 VS 54/97
Anwendbarkeit; Anwendung; Auslandseinsatz; Auslandsreise; Berufskrankheit; …
Insoweit ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß es sich hier nicht um einen Auffangtatbestand handelt (LSG Niedersachsen, Beschluß vom 29. September 1997, L 6 U 58/96 in MeSo B 260/35; LSG Bremen, Urteil vom 23. April 1987, L 2 U 31/86 in MeSo B 200/13).Wie bei einem Arbeitsunfall würde der Berufungskläger deshalb nur dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen seinem Truppendienst als versichertem Risiko und der zur Infektionskrankheit führenden Einwirkung -- im Sinne des haftungsbegründenden Ursachenzusammenhangs bestünde (LSG Baden-Württemberg, U. v. 20. März 2001, L 10 U 1000/99 in Breithaupt 2001, 529 ff auch zum Nachstehenden mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BSG;… vgl daneben noch BSG, Urt. v. 11. Dezember 1957, 2 RU 80/54 in BSGE 6, 186,188;… Urt. v. 30. Mai 1988, 2 RU 33/87 in MeSo B 150/27; LSG Bremen, Urt. v. 23. April 1987, L 2 U 31/86 in MeSo B 200/13).
Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob ein solcher Negativbeweis denkgesetzlich überhaupt führbar ist oder ob er im Rahmen der berufskrankheitenrechtlichen Prüfung von Belang sein kann (vgl. hierzu LSG Bremen, Urteil vom 23. April 1987, L 2 U 31/86 a.a.O.).
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