Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 26.10.2006 - L 2 U 49/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 25.01.2006 - S 5 U 126/05
- LSG Sachsen, 26.10.2006 - L 2 U 49/06
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
Wird zitiert von ...
- SG Heilbronn, 28.05.2014 - S 6 U 1404/13
Der Sturz eines Betriebsrats nach Alkoholkonsum
Der weitgehende Versicherungsschutz bei Dienstreisen resultiert daraus, dass der durch die versicherte Tätigkeit bedingte Aufenthalt in einer fremden Stadt auch außerhalb der Arbeitszeit nicht in demselben Maße von rein eigenwirtschaftlichen Belangen beeinflusst wird, wie derjenige am Wohnort und dass sich der Versicherte aufgrund der versicherten Tätigkeit in einer fremden Umgebung aufhält und damit ggf. gefahrbringenden Umständen ausgesetzt ist, die in ihrer besonderen Eigenart dem versicherten während seines normalen Verweilens an seinem Wohnort nicht begegnet wären (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R - und umfassend sächs. LSG, Urteil vom 26.10.2006 - L 2 U 49/06 - mit weiteren Nachweisen).
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