Rechtsprechung
| LSG Saarland, 23.01.1992 - L 2 U 53/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zur Frage des UV-Schutzes beim Heben von Lasten (haftungsausfüllende Kausalität) gemäß § 548 RVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallversicherung; Zulässigkeit; Feststellungsklage; Gelegenheitsursache; Kausalität
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 29.05.1991 - S 3 U 18/90
- LSG Saarland, 23.01.1992 - L 2 U 53/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LSG Saarland, 23.01.1992 - L 2 U 38/91
Auszug aus LSG Saarland, 23.01.1992 - L 2 U 53/91
HVBG HVBG-Info 12/1992 vom 30.04.1992, S. 1041 - 1056, DOK 375.323 Zur Frage des UV-Schutzes beim Heben von Lasten (haftungsausfüllende Kausalität) gemäß § 548 RVO - Urteile des LSG für das Saarland vom 23.01.1992 - L 2 U 53/91 - und L 2 U 38/91 Einriß des linken Innenmeniskus am Hinterhornanteil als Folge eines Arbeitsunfalles gemäß § 548 RVO (Anheben eines Sprudelkastens durch eine Serviererin); hier: Rechtskräftiges.
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
Unfallversicherungsschutz einer sog. Missionarin auf Zeit bei einem …
Es handelt sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage, weil das abstrakte Versicherungsverhältnis erst durch den Arbeitsunfall als Versicherungsfall konkretisiert wird und damit zu einem engeren Rechtsverhältnis mit potentiellen Leistungsbeziehungen erstarkt (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 8.12.1999 - L 7 U 99/99; LSG für das Saarland Urteil vom 23.1.1992 - L 2 U 53/91).
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