Rechtsprechung
| LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - Formaldehydexposition - chronisch-atrophische Rhinitis - Tätigkeit im Leichenkeller der Universitätsklinik - Präparatorgehilfe - Anatomie
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2
Anerkennung einer chronisch-atrophischen Rhinitis als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken - S 3 U 69/04
- LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit - …
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die BK-Liste aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (vgl. BSG, Urteile vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R und B 2 U 20/01 R).Ist im Ausnahmefall die gruppenspezifische Risikoerhöhung nicht mit der im allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen zu belegen, da etwa auf Grund der Seltenheit der Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können, kann zur Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung spezieller Noxen zur Verursachung der betreffenden Krankheit auch auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten sowie auf frühere Anerkennungen entsprechender Krankheiten wie BKen nach § 551 Abs. 2 RVO und damit zusammenhängende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zugegriffen werden (BSG a. a. O., B 2 U 20/01 R).
Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG a. a. O., B 2 U 20/01 R).
Als neu in diesem Sinne gelten daher solche medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr, die nach erkennbarer Prüfung vom Verordnungsgeber als noch unzureichend bewertet wurden und deswegen eine Aufnahme der betreffenden Krankheit in die BK-Liste scheitert (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R).
- OLG Rostock, 18.04.2001 - 2 U 10/95
Architektenrecht - Akquisitions - oder Planungsleistung
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Rn. 3 Ein 1990 eingeleitetes Verfahren auf Anerkennung der Atemwegserkrankung der Klägerin als BK nach Nr. 4301 oder 4302 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) endete 1995 durch Zurückweisung der Berufung (S 3 U 53/92 /L 2 U 10/95, Urteil des Senats vom 05.09.1995).Rn. 24 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten L 2 U 10/95 (= S 3 U 53/92) und L 2 U 128/01 (= S 3 U 247/97) sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LSG Niedersachsen, 16.12.1997 - L 3 U 247/97
UV-Schutz für einen Studenten während einer Reise zu einem Forschungszentrum zur …
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
In dem darauffolgenden Klageverfahren (S 3 U 247/97) führte der Sachverständige B. (Gutachten vom 31.03.1998) aus, die organische Dysphonie als Folge einer chronisch-hyperplastischen Laryngitis mit dauernder Heiserkeit und Phonasthenie sei als Folge stattgehabter hoher Exposition mit Formaldehyd wahrscheinlich, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) betrage 20 v.H.Rn. 24 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten L 2 U 10/95 (= S 3 U 53/92) und L 2 U 128/01 (= S 3 U 247/97) sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LSG Niedersachsen, 23.03.1995 - L 6 U 162/92
Berufskrankheit; Unfallversicherung; Schleimhautentzündung; Atemwege; …
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Zudem habe das LSG Niedersachsen (Urteil vom 23.03.1995 - L 6 U 162/92) im Falle eines Pathologiepflegers nach langjähriger Exposition gegenüber Formaldehyd entschieden, dass eine chronisch-atrophe Schleimhautentzündung der oberen Atemwege mit vermehrter Infektanfälligkeit und sensorischer Minderung von Geruch und Geschmack wie eine BK nach § 551 Abs. 2 RVO zu entschädigen sei.Dies entspricht Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 S. 2 SGB VII, der einer gruppenspezifischen Gefährdung der Arbeitnehmer Rechnung tragen soll und daher voraussetzt, dass alle Gruppenmitglieder einer vergleichbaren Gefährdung ausgesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80; LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.1995 - L 6 U 162/92).
- OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 3 U 53/92
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Rn. 3 Ein 1990 eingeleitetes Verfahren auf Anerkennung der Atemwegserkrankung der Klägerin als BK nach Nr. 4301 oder 4302 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) endete 1995 durch Zurückweisung der Berufung (S 3 U 53/92 /L 2 U 10/95, Urteil des Senats vom 05.09.1995).Rn. 24 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten L 2 U 10/95 (= S 3 U 53/92) und L 2 U 128/01 (= S 3 U 247/97) sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
Anerkennung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23.06.2005 - 1 BvR 235/2000) hat jedoch entschieden, dass bei Vorliegen der Entscheidungsreife eines Antrages auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO und nunmehr nach § 9 Abs. 2 SGB VII es unzulässig ist, die Entscheidung zu Lasten des Versicherten hinauszuzögern, denn der Versicherte hat einen Anspruch auf die Anwendung des geltenden Rechts ohne sachfremde Verzögerung. - BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - …
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die BK-Liste aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (vgl. BSG, Urteile vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R und B 2 U 20/01 R). - BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80
Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Dies entspricht Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 S. 2 SGB VII, der einer gruppenspezifischen Gefährdung der Arbeitnehmer Rechnung tragen soll und daher voraussetzt, dass alle Gruppenmitglieder einer vergleichbaren Gefährdung ausgesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80; LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.1995 - L 6 U 162/92). - LSG Sachsen, 12.06.2003 - L 2 U 128/01
Auszug aus LSG Saarland, 18.02.2009 - L 2 U 61/05
Rn. 24 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakten L 2 U 10/95 (= S 3 U 53/92) und L 2 U 128/01 (= S 3 U 247/97) sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2020 - L 6 U 98/17
Anerkennung einer Erkrankung an Parkinson wie eine Berufskrankheit; Wirkung von …
Insgesamt ist deshalb weiterhin von einer Sperrwirkung auszugehen (…Koch aaO Rn 289 aE; sa BayLSG Urteil vom 18. Januar 2008 - L 3 U 137/06 -, aA LSG für das Saarl Urteil vom 18. Februar 2009 - L 2 U 61/05 -).
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