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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11919
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06 (https://dejure.org/2006,11919)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.2006 - L 20 AS 39/06 (https://dejure.org/2006,11919)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 20 AS 39/06 (https://dejure.org/2006,11919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlehenstilgungsraten für selbst genutzten Wohnraum als Leistung der Grundsicherung; Aufbau von Vermögen durch Grundsicherungsleistungen als Widerspruch zum Zweck einer Sozialhilfeleistung; Vermeidung einer leistungsrechtlichen Gefährdung von angemessenem Wohnraum als ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06
    Diese Ansicht geht zurück auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 24.04.1975, V C 61.73, BVerwGE 48, 182, 185 = FEVS 23, 445) zum Sozialhilferecht nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG): Anderenfalls trage der Steuerzahler über die steuerfinanzierte Sozialhilfe zur Vermögensbildung der Hilfesuchenden bei.

    Herangezogen wird (…etwa bei Lang, in: Eicher/Spellbrink, a.a.O. Rn. 31) ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu findender Gedanke der "Schadensminimierung und -begrenzung", wenn eine Übernahme von Tilgungsraten dann nicht für gänzlich ausgeschlossen gehalten wird, sofern die Abdeckung dieser Raten durch Darlehen erfolgen könne (Hinweis auf BVerwG FEVS 19, 447 und 23, 445 = BVerwGE 48, 182).

    Hatte das Bundesverwaltungsgericht die Leistung von Tilgungslasten für Wohneigentum als laufende Unterkunftskosten zunächst "jedenfalls dann" abgelehnt, wenn deren Übernahme im Wege eines Darlehens angeboten werde (Urteil vom 05.10.1972 - V C 50.71 = BVerwGE 41, 22, FEVS 19, 447), so hat es in einer vertiefenden Entscheidung (Urteil vom 24.04.1975 - V C 61.73 = BVerwGE 48, 182, FEVS 23, 445) ausgeführt, Tilgungsleistungen zählten regelmäßig nicht zu den laufenden Kosten der Unterkunft, da Schuldentilgung keine Aufgabe der Sozialhilfe sei.

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71

    Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06
    Herangezogen wird (…etwa bei Lang, in: Eicher/Spellbrink, a.a.O. Rn. 31) ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu findender Gedanke der "Schadensminimierung und -begrenzung", wenn eine Übernahme von Tilgungsraten dann nicht für gänzlich ausgeschlossen gehalten wird, sofern die Abdeckung dieser Raten durch Darlehen erfolgen könne (Hinweis auf BVerwG FEVS 19, 447 und 23, 445 = BVerwGE 48, 182).

    Hatte das Bundesverwaltungsgericht die Leistung von Tilgungslasten für Wohneigentum als laufende Unterkunftskosten zunächst "jedenfalls dann" abgelehnt, wenn deren Übernahme im Wege eines Darlehens angeboten werde (Urteil vom 05.10.1972 - V C 50.71 = BVerwGE 41, 22, FEVS 19, 447), so hat es in einer vertiefenden Entscheidung (Urteil vom 24.04.1975 - V C 61.73 = BVerwGE 48, 182, FEVS 23, 445) ausgeführt, Tilgungsleistungen zählten regelmäßig nicht zu den laufenden Kosten der Unterkunft, da Schuldentilgung keine Aufgabe der Sozialhilfe sei.

  • LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 1/05

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung; Voraussetzungen für die …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06
    Sie begründet dies damit, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (ebenso wie solche nach dem SGB XII) nicht der Vermögensbildung (Vermögensaufbau oder Schuldenübernahme) dienen sollen (so etwa BayLSG, Urteil vom 21.04.2006, L 7 AS 1/05, Schmidt, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, Loseblatt, 49. EL [01.06.2006], § 22 SGB II Rn. 23;… Kalhorn, in: Hauck/Noftz, SGB 11, 2006, Loseblatt, 7. EL [08/2006], § 22 Rn. 14;… Linhart/Adolph, SGB II, Loseblatt, 47. AL [Mai 2006], § 22 Rn. 6h;… Löns/Herold-Tews, SGBII, 2005, § 22 Rn. 3;… Söhngen, in: JURIS PK-SGB II, § 22 Rn. 25, sowie Renn-Schoch, SGB II, § 22 Rn. 79).
  • LSG Hessen, 12.02.2007 - L 7 AS 225/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …

    Rn. 29 Nach Sinn und Zweck der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Tilgungsleistungen nicht zu berücksichtigen (so die herrschende Meinung, vgl. etwa: Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2007 - L 5 B 778/06 AS ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006 - L 8 AS 3298/06; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. April 2006 - L 7 AS 1/05; a.A. Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16. Februar 2006 - S 8 AS 37/05; zum Meinungsstand: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2006 - L 20 AS 39/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AS 20/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In der Literatur werden Leibrentenleistungen Tilgungsleistungen für ein Darlehen beim Eigenheim gleichgesetzt (Berlit in LPK - SGB II, § 22 Randnr. 22 und 23; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Randnr. 27 bis 30; LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2006 - L 20 AS 39/06 -).
  • OVG Bremen, 20.05.2008 - S2 B 203/08

    Schulden; Herstellungsanspruch

    Dies gilt aber nur für fällig gewordene Tilgungsleistungen für zum Erwerb des Grundstücks aufgenommene Darlehen (vgl. Senatsbeschluss vom 03.04.2007 S2 B 53/07 - NordÖR 2007, 516; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2006 - L 20 AS 39/06 - Breith 2007, 316;… Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rz. 23, 115).
  • SG Düsseldorf, 09.05.2007 - S 45 (23,44) AS 326/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach Sinn und Zweck der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind Tilgungsleistungen nämlich nicht zu berücksichtigen (so die herrschende Meinung in der Rechtssprechung, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 07. November 2006, Az. B 7 B AS 8/06 ER, Landessozialgericht NRW, Urteil vom 16. Oktober 2006, Az. L 20 AS 39/06, Landessozilagericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2007, Az. L 5 B 778/06 AS ER, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006, Az. L 8 AS 3298/06, Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. April 2006, Az. L 7 AS 1/05).

    Zur weiteren Begründung verweist das Gericht insoweit auf die überzeugenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils des Landessozialgerichts des Landes NRW vom 16. Oktober 2006, Az. L 20 AS 39/06, das den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung in Kopie überreicht worden ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.05.2008 - L 12 AS 1993/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage …

    Schließlich seien in jedem Fall die Kosten zu übernehmen, die angemessenen Mieten vergleichbarer Mietwohnungen entsprächen (unter Berufung auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.02.2006 - L 20 AS 39/06 -), weil ansonsten eine erhebliche Benachteiligung von Wohnungseigentümern erfolge.
  • SG Fulda, 03.11.2009 - S 7 SO 19/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Eigenheimzulage - keine zweckbestimmte Leistung …

    Rn. 64 Die Kammer teilt diesbezüglich zwar ausdrücklich die Rechtsansicht des LSG NRW (Urt. v. 16.10.2006 - L 20 AS 39/06, juris), wonach es eine verfassungskonforme Auslegung gebieten kann, im Einzelfall, namentlich in Fällen (wie vorliegend) weit fortgeschrittener Darlehenstilgung oder in denen die Verweigerung der darlehensweisen Gewährung evident unwirtschaftlich wäre, den Sozialhilfeträger zu verpflichten die Tilgungsleistungen darlehensweise zu übernehmen, respektive ihn zumindest dazu zu veranlassen diesbezüglich ein Ermessen auszuüben.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2008 - L 8 B 187/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst …

    Hierbei vermag der Senat nicht auszuschließen, dass gegebenenfalls eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Wertung des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Hinblick auf die "Angemessenheit" der Kosten der Unterkunft, insbesondere bei der hier streitigen Frage der "Angemessenheit der Schuldzinsen" deshalb geboten ist, weil ggf. die im Zusammenhang bestehende "Vermögenslage" auch die Schlussfolgerung zulassen könnte, dass ein "Vermögen" im wirtschaftlichen Sinne bei den Ast nicht vorhanden ist oder aber andererseits gegebenenfalls ein "Wegfall" der Darlehenskosten insgesamt in nächster Zeit absehbar ist (…vgl. zu diesem Aspekt Urt. des Bayerischen LSG, a.a.O.; Urt. des LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 16. Oktober 2006 - L 20 AS 39/06 -, Juris).
  • SG Duisburg, 13.12.2021 - S 38 AS 3031/21

    Grundsicherungsträger - Übernahme von Tilgungsleistungen im Rahmen eines …

    Zu der Notlage im Sinne des § 22 Abs. 8 SGB II zählen auch die Tilgungsleistungen eines Darlehens zur Finanzierung eines Eigenheims (…Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 22 (Stand: 17.06.2021), Rn. 274; LSG NRW, Urteil vom 16.10.2006 - L 20 AS 39/06 -, juris: Auch wenn die Darlehenstilgungsraten für eine zum Schonvermögen gehörende, selbst genutzte Eigentumswohnung unter verfassungskonformer Auslegung nicht zu den nach § 22 Abs. 1 S 1 SGB 2 berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten zählen, so sind die Tilgungsraten im Einzelfall (weit fortgeschrittene Darlehenstilgung, Alterssicherung, Lebensalter, Unwirtschaftlichkeit) darlehensweise vom Grundsicherungsträger zu übernehmen).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2007 - L 7 AS 1045/07
    Eine hier nicht in Betracht kommende Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann zu machen, wenn wegen einer weitgehend abgeschlossenen Finanzierung die Nichtübernahme eine ganz besondere Härte darstellen würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Oktober 2006 - L 20 AS 39/06 - (juris)).
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